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Februar 2017

Vogelgrippe:

Westerwaldkreis hebt Stallpflicht für Hausgeflügel  auf

Der Westerwaldkreis hat entschieden, die Stallpflicht für Geflügel, die Ende vergangenen Jahres zum Schutz  vor der Aviären Influenza (Vogelgrippe) erlassen worden ist, für das gesamte Kreisgebiet mit Wirkung vom 1. März 2017 aufzuheben. Die Entscheidung wird damit begründet, dass im Verlauf des derzeitigen Seuchengeschehens bislang im Kreis kein Fall von Vogelgrippe aufgetreten ist und in den vergangenen drei Monaten insgesamt 21 verendete Vögel, darunter Hühner, Enten, ein Schwan, Schnepfen, Graureiher, Mäusebussarde und ein Habicht, mit negativem Ergebnis auf das gefährliche H5N8-Virus untersucht worden sind. Weitere tote Vögel seien weder gemeldet noch bei eigenen Begehungen der Uferregionen heimischer Gewässer entdeckt worden.

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