Westerwaldkreis hebt Stallpflicht für Hausgeflügel auf
Der Westerwaldkreis hat entschieden, die Stallpflicht für Geflügel, die Ende vergangenen Jahres zum Schutz vor der Aviären Influenza (Vogelgrippe) erlassen worden ist, für das gesamte Kreisgebiet mit Wirkung vom 1. März 2017 aufzuheben. Die Entscheidung wird damit begründet, dass im Verlauf des derzeitigen Seuchengeschehens bislang im Kreis kein Fall von Vogelgrippe aufgetreten ist und in den vergangenen drei Monaten insgesamt 21 verendete Vögel, darunter Hühner, Enten, ein Schwan, Schnepfen, Graureiher, Mäusebussarde und ein Habicht, mit negativem Ergebnis auf das gefährliche H5N8-Virus untersucht worden sind. Weitere tote Vögel seien weder gemeldet noch bei eigenen Begehungen der Uferregionen heimischer Gewässer entdeckt worden.
Am 07. Mai 2017 von 8:00 bis 18:00 Uhr wählen die Bürgerinnen und Bürger des Westerwaldkreises unmittelbar seine/seinen Landrätin/Landrat für die nächsten 8 Jahre. Die aktuelle Amtszeit endet am 10. Oktober 2017. Sollte bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 21. Mai 2017 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.