Immissionsschutz

Immissionsschutz hat das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Grundlegende Rechtsvorschrift ist hier das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Der Westerwaldkreis hat in diesem Bereich die Aufgaben der Genehmigungsbehörde für eine Reihe von Anlagen, die einer Genehmigung nach dem BImSchG bedürfen.

Genehmigungen für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG), die unter die Industrieemissionsschutzrichtlinie (IED) fallen:

Fa. Steuler-KCH Materials GmbH, Höhr-Grenzhausen - Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse
Fa. Verallia Deutschland AG, Wirges - Anlage zur Herstellung von Behälterglas
Schütz Industrie KGaA & Co. KG, Selters - Anlage zur Behandlung von Oberflächen
Soprema Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mannheim - Anlage zur Herstellung von sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen
Soprema Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mannheim - Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische, biochemische oder biologische Umwandlung in industriellem Umfang, zur Herstellung von Kunststoffen
Olberts Vermögens GmbH und Co. KG, Langenhahn - Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen aus tierischen oder pflanzlichen Rohstoffen
Bernhard Link GmbH und Co. KG, Ransbach-Baumbach - Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse
Steuler KCH Materials GmbH, Höhr-Grenzhausen - Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse
URSA Chemie GmbH, Montabaur - Anlage zur Herstellung chemischer Erzeugnisse
Westerwälder Elektro-Osmose Müller GmbH & Co. KG, Staudt - Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse

Ansprechpartner/in:

Herr Olaf Glasner
02602 124-370

Frau Manuela Trenk
02602 124-275

immissionsschutz@westerwaldkreis.de

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