Immissionsschutz
Immissionsschutz hat das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Grundlegende Rechtsvorschrift ist hier das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Der Westerwaldkreis hat in diesem Bereich die Aufgaben der Genehmigungsbehörde für eine Reihe von Anlagen, die einer Genehmigung nach dem BImSchG bedürfen.
Genehmigungen für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG), die unter die Industrieemissionsschutzrichtlinie (IED) fallen:
Ansprechpartner/in:
Herr Olaf Glasner
02602 124-370
Frau Manuela Trenk
02602 124-275
Datenschutzhinweis:
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Online-Antrag:
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