Wohngeld

Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers und auch als Lastenzuschuss für Wohnungs-/Hauseigentümer gewährt. Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten an Personen mit geringen Einkünften zur wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnraum. Empfänger von anderen Sozialleistungen in denen bereits Kosten der Unterkunft enthalten sind, können kein Wohngeld beziehen (z.B. Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes). Bitte fügen Sie dem Antrag auf Wohngeld auch die Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder bei.