Versammlungsrecht

Versammlungen sind anmeldepflichtig!

Wer kann eine Versammlung durchführen?

Jedermann.

Versammlungsfreiheit gilt nicht für:

  • Parteien, die verfassungswidrig sind,
  • Vereinigungen, die verboten sind.

 

Wer ist zuständige Behörde?

Kreisverwaltung


Was muss die Anmeldung enthalten?

Der Veranstalter muss eine Versammlung anmelden.
Die Anmeldung muss 48 Stunden vor der Bekanntgabe erfolgen und unter Angabe des Versammlungsgegenstandes.

  • Veranstalter – Angabe der Anschrift, Telefon-Nummer, Handy-Nummer
  • Angabe von Zeit und Ort der Versammlung
  • Person, bei der die Veranstaltung stattfindet
  • Wie hoch wird voraussichtlich die Teilnehmerzahl sein?
  • Welche Redner, Musikgruppen sind zu erwarten?
  • Werden Lautsprecher, Fahrzeuge, Tiere benutzt?

Ansprechpartner/in:

Herr Oliver Holzenthal
02602 124-534
oliver.holzenthal@westerwaldkreis.de