Aktueller Hinweis

Elterngeldstelle nur eingeschränkt erreichbar

Eine hohe Zahl von Anträgen auf Elterngeld ging in den vergangenen Monaten bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ein. Diese zu bearbeiten, ist sehr komplex und zeitaufwändig. Oft fehlen notwendige Unterlagen oder die Antragstellenden haben Schwierigkeiten, die umfassenden Formulare auszufüllen. Deshalb bedarf es zahlreicher Nachfragen und einer teilweise ausführlichen Beratung. Erschwerend kommt hinzu, dass in diesem Bereich zwei Vollzeitstellen vakant sind. Das Bewerbungsverfahren hierfür wurde gerade abgeschlossen, aber die Stellenbesetzung wird noch drei bis vier Monate dauern. Anschließend müssen die Mitarbeitenden erst in die nicht einfache Materie eingearbeitet werden.

Für die Elterngeldanträge hat dies zur Folge, dass sich die Bearbeitungszeiten verlängern werden. Erwartet wird, dass im ersten Halbjahr 2024 die Bewilligungen durchschnittlich bis zu 14 Wochen dauern können. Um dem entgegenzuwirken, ist die Elterngeldstelle der Kreisverwaltung ab dem 1. Februar vorübergehend nur noch montags, mittwochs und donnerstags erreichbar. Zudem wird gebeten, von telefonischen Anfragen abzusehen und die Elterngeldstelle ausschließlich per E-Mail zu kontaktieren. Dadurch erhalten die Mitarbeitenden die Chance, die Fallprüfungen möglichst ohne Unterbrechungen und damit zügiger durchzuführen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahmen.

Elterngeld und Elterngeld-Plus

Elterngeld (ab 1. Juli 2015 „Basiselterngeld“) erhalten Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.

Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie nach der Geburt Ihres Kindes noch in der Geburtsklinik, bei der Elterngeldstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises oder auf der Internetseite des Familienministeriums. Hier steht der Antrag mit Plausibilitätsprüfung zum Download bereit.

Allgemeine Informationen und den Elterngeldrechner finden Sie darüber hinaus hier.

Elterngeld-Plus

Das Elterngeld-Plus können alle Mütter und Väter von ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kindern nutzen, die ihr Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate.

Das Elterngeld Plus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit nachgehen möchten.

Nähere Informationen zum Elterngeld und Elterngeld-Plus sowie Anträge finden Sie auf der Internetseite des Familienministeriums.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Elterngeld / Elternzeit telefonisch.

Ansprechpartner/in:

nach Anfangsbuchstabe Nachname des Kindes:

Frau Jeanette Ellmaurer (I, L, M, N, O, V)
02602 124-312
jeanette.ellmaurer@westerwaldkreis.de

Frau Katrin Gallo (C, G, H, U, W)
02602 124-779
katrin.gallo@westerwaldkreis.de

Frau Lisa Müller (D, E, F, Q, T, X, Z)
02602 124-491
lisa.mueller@westerwaldkreis.de

Frau Francesca Schmidt (B, R, Y)
02602 124-546
francesca.schmidt@westerwaldkreis.de

Frau Sabrina Schmidt (A, K)
02602 124-416
sabrina.schmidt@westerwaldkreis.de

Frau Jenny Walter (J, P, S)
02602 124-356
jenny.walter@westerwaldkreis.de