Elterngeld digital beantragen

Seit dem 14. Januar 2025 kann über das Online-Portal „www.elterngeld-digital.de“ das Elterngeld auch digital beantragt werden. Sofern das Elterngeld digital mit Bund-ID beantragt wurde, ist nur noch die Vorlage der originalen Geburtsurkunde „zur Beantragung Elterngeld“ erforderlich. Bei der Beantragung ohne Bund-ID ist zudem die Vorlage der von beiden Elternteilen unterschriebenen Druckquittung erforderlich. Die Druckquittung wird im Anschluss an die digitale Übermittlung des Antrages ausgegeben und muss im Original eingereicht werden.

Elterngeld und Elterngeld-Plus

Ausführlich erklärte Informationen rund um das Thema Elterngeld finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums.

Außerdem steht Ihnen dort auch ein Elterngeldrechner zur Verfügung.

Gerne beraten wir Sie nach entsprechender Terminvereinbarung zum Thema Elterngeld / Elternzeit telefonisch.

Die Elterngeldstelle ist telefonisch zu den Servicezeiten der Kreisverwaltung erreichbar. Anfragen können auch gern per E-Mail an die Elterngeldstelle elterngeld@westerwaldkreis.de gerichtet werden.

Ansprechpartner/in:

nach Anfangsbuchstabe Nachname des Kindes:

Frau Jeanette Ellmaurer (L, M)
02602 124-312
jeanette.ellmaurer@westerwaldkreis.de

Frau Katrin Gallo (C, H, W)
02602 124-779
katrin.gallo@westerwaldkreis.de

Frau Lea Höber (G, I, J, O, P, R, V)
02602 124-306
lea.hoeber@westerwaldkreis.de

Herr Pascal Manlik (A, B, N, T, Q, Y)
02602 124-526
pascal.manlik@westerwaldkreis.de

Frau Lisa Müller (D, E, F, X, Z)
02602 124-491
lisa.mueller@westerwaldkreis.de

Frau Francesca Schmidt (K)
02602 124-546
francesca.schmidt@westerwaldkreis.de

Frau Jenny Walter (S, U)
02602 124-356
jenny.walter@westerwaldkreis.de

Datenschutzhinweis:

Bei Nutzung des Online-Portals „Elterngeld digital beantragen“ ergeben sich bei Antragstellung andere datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten, die Sie bitte den Datenschutzhinweisen des Betreibers im Portal entnehmen. Sobald wir Ihren Antrag allerdings zur weiteren, fachlichen Bearbeitung aus dem Portal übernommen haben, liegt die Verantwortlichkeit bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Sie erhalten hierüber eine Benachrichtigung, es gelten dann unsere, unten aufgeführten Datenschutzhinweise.

Datenschutzhinweis Elterngeld