Badegewässer im Westerwaldkreis

Jedes Gewässer, das zum Baden freigegeben ist, muss bestimmte Eigenschaften erfüllen. Auf Richtlinien der EU und des Landes über die Qualität der Badegewässer hin, werden diese vom Landesamt für Wasserwirtschaft und dem Gesundheitsamt regelmäßig überwacht und untersucht.

Alle übrigen hier nicht aufgeführten Gewässer im Westerwaldkreis sind nach der EU-Richtlinie keine Badeseen und unterliegen daher auch nicht der Untersuchungspflicht der zuständigen Behörden.


Badegewässer im Westerwaldkreis:

Ansprechpartner/in:

Herr Roger Best
02602 124-216
roger.best@westerwaldkreis.de

Frau Tanja Nilges
02602 124-373
tanja.nilges@westerwaldkreis.de

Frau Simone Ritz
02602 124-579