Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren begleiten Jugendliche (14 – 18 Jahre) und Heranwachsende (18 - 21 Jahre) in Strafverfahren. Sie überprüfen – nach Anfrage der Staatsanwaltschaft – ob eine Alternative zur Anklageerhebung möglich ist (Diversion), begleiten die jungen Menschen zu den Gerichtsverhandlungen, geben pädagogische Stellungnahmen ab, unterstützen und überwachen gerichtliche Auflagen und bieten bei Bedarf Leistungen der Jugendhilfe an.

Ansprechpartner/in:

Frau Susann Bergmann
02602 124-569
susann.bergmann@westerwaldkreis.de

Frau Stephanie Pfeiffer
02602 124-276
stephanie.pfeiffer@westerwaldkreis.de

Frau Alexandra Schmidt
02602 124-463
alexandra.schmidt@westerwaldkreis.de

Frau Jennifer Trögner
02602 124-476
jennifer.troegner@westerwaldkreis.de