Einbürgerung
Wissenswertes zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn man dauerhaft in Deutschland lebt, aber nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist, kann man sich einbürgern lassen.
Das geschieht nicht automatisch. Dazu ist ein Antrag erforderlich.
Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländerinnen und Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern - die Einbürgerung beantragen.
In der Rubrik "Downloads" finden Sie verschiedene Vordrucke und Merkblätter.
Fragen und Antworten finden Sie auf der Seite vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Abgabe der Einbürgerungsanträge, des Bekenntnisses und der Loyalitätserklärung erfolgt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur, die auch für die Entscheidung der Anträge zuständig ist.
Für die Antragsabgabe empfiehlt es sich, einen Termin zu vereinbaren.
Ansprechpartner/in:
Buchstaben A-R
Herrn Thomas Kefferpütz
02602 124-208
thomas.kefferpuetz@westerwaldkreis.de
Buchstaben S-Z
Frau Christiane Hölzgen
02602 124-311
christiane.hoelzgen@westerwaldkreis.de