Einbürgerung
Wissenswertes zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn man dauerhaft in Deutschland lebt, aber nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist, kann man sich einbürgern lassen.
Das geschieht nicht automatisch. Dazu ist ein Antrag erforderlich.
Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländerinnen und Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern - die Einbürgerung beantragen.
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27.06.2024 in Kraft getreten.
Es sieht unter anderem vor, dass der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben wird.
Weiterhin werden die erforderlichen Voraufenthaltszeiten in Deutschland verkürzt.
In der Rubrik "Downloads" erhalten Sie den Antragsvordruck und Merkblätter zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung.
Weiterhin finden Sie zahlreiche Fragen und Antworten zur Einbürgerung auf der Seite des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge, des Bekenntnisses und der Loyalitätserklärung erfolgen bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur, die auch für die Entscheidung der Anträge zuständig ist.
Sie können den Antrag auf Einbürgerung online einreichen. Oder übersenden Sie uns Ihren Einbürgerungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg.
Hinweis: Aufgrund des hohen Antragsaufkommens beträgt die aktuelle Bearbeitungszeit mindestens 12 Monate!
Wir bitten um Verständnis, dass wir in der Zwischenzeit keine Auskünfte zum Sachstand Ihres Antrags geben können.
Einzelfallbezogene Auskünfte können telefonisch leider nicht erfolgen, da auf diesem Wege eine Identitätsprüfung des Anrufers nicht möglich ist. In Ihrem eigenen Interesse wahren wir so den Datenschutz.
Ansprechpartner/in:
Buchstaben A-G
Frau Jana Ulbrich
02602 124-208
jana.ulbrich@westerwaldkreis.de
Buchstaben H-N
Herr Eduard Glanz
02602 124-557
eduard.glanz@westerwaldkreis.de
Buchstaben O-R
Frau Silvia Fischer
02602 124-556
silvia.fischer@westerwaldkreis.de
Buchstaben S-Z
Frau Christiane Hölzgen
02602 124-311
christiane.hoelzgen@westerwaldkreis.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
Downloads:
Datenschutzhinweis:
Bei Nutzung des Online-Portals „Einbürgerung“ ergeben sich bei Antragstellung andere datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten, die Sie bitte den Datenschutzhinweisen des Betreibers im Portal entnehmen. Sobald wir Ihren Antrag allerdings zur weiteren, fachlichen Bearbeitung aus dem Portal übernommen haben, liegt die Verantwortlichkeit bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Sie erhalten hierüber eine Benachrichtigung, es gelten dann unsere, unten aufgeführten Datenschutzhinweise.
