Sammlungswesen

Haus- und Straßensammlungen sind erlaubnispflichtig.

 Voraussetzung für die Durchführung einer Sammlung ist:

  • formloser, schriftlicher Antrag,
  • Antrag soll spätestens einen Monat vor dem für die Sammlung vorgesehenen Zeitpunkt bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden.

 

Welche Angaben sind für die Erteilung der Sammlungserlaubnis erforderlich?

  • Veranstalter der Sammlung ( Name, Wohnort, Geburtsdatum, Vereine: Name, Anschrift, Ansprechperson),
  • Sammlungszweck,
  • Sammlungszeitraum,
  • Sammlungsgebiet,
  • Art der Sammlung (Haus-, Straßensammlung, Warenvertrieb),
  • Angaben, wer vom Veranstalter mit der Durchführung der Versammlung beauftragt wird.

 

Wer erteilt die Erlaubnis?

  • Sammlungen innerhalb des Kreises werden von der Kreisverwaltung erteilt,
  • überregionale Sammlungen werden von der Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion (ADD), Postfach 1302, 54203 Trier erteilt.

Ansprechpartner/in:

Herr Oliver Holzenthal
02602 124-534
oliver.holzenthal@westerwaldkreis.de