Mitführen von Betäubungsmitteln auf Reisen

Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei Auslandsreisen mit sich führen. Je nach Reiseland gelten unterschiedliche Regelungen. Die Zuordnung Ihres Reiseziels können Sie unserem Merkblatt im Downloadbereich entnehmen.

Die entsprechenden Bescheinigungen müssen vom Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Für die Beglaubigung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung
  • gültiger Personalausweis
  • das Original oder eine vom Arzt oder Apotheker abgestempelte Kopie des Betäubungsmittel-Rezeptes

 

Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 9,00 € und ist in bar zu entrichten.

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist notwendig.