Hilfen für psychisch erkrankte Menschen

Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie

Das rheinland-pfälzische Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (kurz: PsychKHG) hat das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern sowie der gesellschaftlichen Ausgrenzung der psychisch erkrankten Person entgegen zu wirken und ihre selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Dabei sollen die Hilfen für psychisch erkrankte Menschen so organisiert sein, dass sie von den Betroffenen in ihrem gewohnten Lebensraum in Anspruch genommen werden können. Für die Planung und Koordination der dazu notwendigen Unterstützungsmöglichkeiten in unserer Region ist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises verantwortlich. Die dazu eingerichtete Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie stimmt, seit 1996, die Hilfen in der gemeindenahen Versorgung aufeinander ab.

Sie initiiert in Kooperation mit den zahlreichen Einrichtungen im Westerwaldkreis diverse Projekte und bietet in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen Unterstützungsmöglichkeiten für psychisch erkrankte Menschen an.

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie sind:

  • Planung und Steuerung von Hilfsangeboten in der Region
  • Förderung der Kooperation der Einrichtungen der gemeindenahen Versorgung
  • Beratungs- und Informationsdienst für Betroffene, Angehörige und Institutionen
  • Geschäftsführung und Leitungsaufgaben in regionalen Arbeitskreisen und Gremien
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Gleichstellung von psychisch und somatisch kranken Menschen


Wenn Sie Fragen zu Leistungen für Menschen mit Behinderungen haben, dann stehen Ihnen die Mitarbeiter der Eingliederungshilfe gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner/in der Eingliederungshilfe:

Herr Volker Müller
02602 124-345
volker.mueller@westerwaldkreis.de

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