Vaterschaftsanfechtung

Hat ein Mann Gewissheit erlangt, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist, kann er seine Vaterschaft juristisch anfechten. Dieser Vorgang wird Vaterschaftsanfechtung genannt; damit wird eine Feststellungsklage vor dem Familiengericht bezeichnet.

Mit dieser Klage kann der Mann feststellen lassen, dass er nicht der Vater des im Klageantrag bezeichneten Kindes ist. Ziel einer solchen Klage ist es, das aktuell bestehende Rechtsverhältnis zwischen Vater und Kind aufzuheben.

Ansprechpartner/in:

Frau Simone Rohloff
02602 124-352

Herr Steffen Hannappel
02602 124-350
steffen.hannappel@westerwaldkreis.de