Artenschutz

Der Artenschutz ist ein elementarer Bestandteil des Naturschutzes. Wirksamer Artenschutz kann nur grenzenlos erfolgen. Das Artenschutzrecht ergibt sich aus EU-Recht, Bundes- und Landesrecht sowie völkerrechtlichen Vereinbarungen. Dazu zählt auch das Washingtoner Artenschutzabkommen - WA; internationale Bezeichnung: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora - CITES. Hier ist ein umfassendes Kontrollsystem für den grenzüberschreitenden Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten vorgesehen.

Ansprechpartner/in:

Herrn Daniel Paulus
02602 124-213
daniel.paulus@westerwaldkreis.de