Kreisentwicklung

Die Entwicklung des Westerwaldkreises ist ein zentrales Betätigungsfeld.
Fragen und Anregungen zum Kreisentwicklungsprozess werden gerne entgegengenommen.

Landrat Achim Schwickert



Herzlich Dank für Ihr Interesse an der weiteren Entwicklung des Westerwaldkreises. Der 2013 begonnene Kreisentwicklungsprozess hat zur Gründung eines übergreifenden Kompetenz- und Lenkungsteams (KLT)  aus Vertretern aller Kreistagsfraktionen sowie der Verwaltung geführt. Das KLT hat Leitlinien zur weiteren Entwicklung des Westerwaldkreises in den Bereichen erarbeitet, auf die der Landkreis ein Mindestmaß an Einwirkungsmöglichkeiten hat.

Nach intensiver Bürgerbeteiligung und abschließender Beratung in den Kreisgremien hat der Kreistag am 23.06.2017 die nachfolgend dargestellten Leitlinien zur Kreisentwicklung einstimmig beschlossen. 

Rahmenbedingungen der Kreisentwicklung
  • 1.) Die Teilräume des Westerwaldkreises sind gleichwertig unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten und arbeits- und funktionsteiligen Aspekten zu entwickeln.

  • 2.) Der Westerwaldkreis nutzt seine Lage zwischen den Ballungsräumen Frankfurt/Main und Köln / Bonn.

  • 3.) Der ICE–Fernbahnhof Montabaur und die von diesem ausgehenden strukturellen Wachstumsimpulse werden sowohl im Nahbereich, als auch regional zielgerichtet genutzt und wo immer möglich verstärkt. Hierdurch sollen die positiven Wirkungen in den ganzen Westerwaldkreis hineingetragen werden.
Kooperation
  • 4.) Der Westerwaldkreis kooperiert mit seinen Nachbarn insbesondere im geographischen Westerwald auch zukünftig wo immer möglich und sinnvoll. Ein Hauptziel ist die Verankerung und Inwertsetzung der Dachmarke „Westerwald“ im wirtschaftlichen, kulturellen, touristischen und Innovationsbereich.
  • 5.) In der Diskussion um die Zukunft der Regionalplanung unterstützt der Westerwaldkreis als Mitglied der Planungsgemeinschaft Mittelrhein–Westerwald die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.

  • 6.) Der Westerwaldkreis unterstützt die Bemühungen des Landkreistages zur Stärkung der Landkreise auf allen Ebenen.

  • 7.) Eine systematische Kooperation auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Entwicklung mit allen Akteuren, insbesondere auch den Kammern und Wirtschaftsverbänden soll die   Standortvorteile des Westerwaldkreises verbessern.
Siedlungsentwicklung
  • 8.) Der Westerwaldkreis nutzt seine Lage zwischen den Ballungsräumen Frankfurt/Main und Köln / Bonn an den großen Verkehrsachsen (Schiene / Straße) und forciert den durchgängigen, ortsdurchfahrtsfreien Ausbau zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Ost-West-Verbindung (B 255), in funktionalem Zusammenhang mit weiteren Straßenprojekten. Eine gute verkehrliche Anbindung stellt ein wesentliches Kriterium für die Bildung von Entwicklungsschwerpunkten und deren Verbindung untereinander dar.

  • 9.) Die Städte und Gemeinden im Landkreis sind unter Berücksichtigung ihrer individuellen Ausgangslage nach Möglichkeit in ihrer Funktion als Wohn-, Arbeits-, Kultur- und Versorgungsraum zu erhalten und ggf. in Teilbereichen weiterzuentwickeln. Hier sind insbesondere die so genannten zentralen Orte (Grund- und Mittelzentren) gefordert. Auch diejenigen Gemeinden, die Versorgungs- und Dienstleistungsfunktionen oder sonstige Funktionen (z. B. Fremdenverkehr) für ihr jeweiliges Umfeld auch ohne zentralörtliche Funktionszuweisung wahrnehmen, sind nach Möglichkeit im Bestand zu sichern und auszubauen. Ziel soll eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit Handel, Dienstleistungen, Pflege und Medizin sein.

  • 10.) Die Innenentwicklung der Kommunen hat Vorrang vor der Neuerschließung von Siedlungs- und Gewerbeflächen im Außenbereich. Eine Eigenentwicklung von Gemeinden (Wohnen, Gewerbe) soll bei nachweisbarem, konkretem Bedarf (keine Flächenbevorratung!) weiterhin ermöglicht werden, wenn die Potenziale der Innenentwicklung nachweislich ausgeschöpft sind. Unabweisbare Neuausweisungen über die Eigenentwicklung hinaus sind in der Regel bedarfsorientiert und ggf. abschnittsweise vorzunehmen. Auf Grund der laufenden Fortschreibung des regionalen Raumordnungsplans gewinnen die relevanten Zielaussagen immer mehr an Bedeutung.
    Dies hat Einfluss auf die kommunale Bauleitplanung und erfordert zukünftig einen kritischen und koordinierten Umgang mit den Planungswünschen der Kommunen. Der Ebene der Flächennutzungsplanung kommt hierbei eine vorrangige Bedeutung zu. Eine rechnerische Bereinigung der Flächenpotentiale durch Herausnahme der nachweislich nicht verfüg- oder mobilisierbaren Flächen auf VG – Ebene wird dringend empfohlen. Nach Rechtskraft des Regionalen Raumordnungsplans der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald (ROPL) sind Ausnahmen auf Grund des dann fehlenden Abwägungsspielraums i. d. R. nur noch auf dem Wege eines Zielabweichungsverfahrens möglich. Hierbei unterstützt die untere Landesplanungsbehörde die Kommunen nach Möglichkeit. In diesem Zusammenhang stellt die Rücknahme von bereits im Flächennutzungsplan (FNPL) ausgewiesenen Wohnbau- oder Mischbauflächen, die bisher noch nicht mit einem Bebauungsplan überplant wurden, und die Neuausweisung in gleicher Größenordnung eine u. U. sinnvolle Handlungsalternative dar.

  • 11.) Die militärische Konversion stellt ein wichtiges Ziel mit hohem Landesinteresse dar. Ungenutzte, ehemals militärisch oder zivil genutzte Flächen sollen vorrangig für gewerbliche und infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden.
    Die sinnvolle Um- und Nachnutzung ehemals militärisch genutzter Flächen (Kasernen, Depots, Truppenübungsplätze) ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die nur im Zusammenwirken aller Beteiligten erfolgreich bewältigt werden kann. Die Interessen von Gemeinden, Investoren, Bürgerinnen und Bürgern, Fördergebern und den Grundeigentümern sind aufeinander abzustimmen. Für den Fall von Schwierigkeiten bei der Konversion von Flächen sollen durch alle Beteiligten Nutzungshemmnisse analysiert und beseitigt bzw. verringert werden. Eine gesamtgesellschaftliche Wertschöpfung ist im Rahmen der möglichen Nutzungsoptionen anzustreben. Beteiligungsmodelle mit niederschwelligem Zugang für Bürgerinnen und Bürger sind zu bevorzugen.

  • 12.) Basis für die weitere Entwicklung der Städte und Gemeinden sind funktions- und arbeitsteilige Konzepte mit Schwerpunktbildung (Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Dienstleistung, Erholung etc.). Diese Konzepte sollen kooperativ auf Ebene der Flächennutzungsplanung entwickelt und mit benachbarten Planbereichen abgestimmt werden.
    In den Fällen, bei denen das jeweilige Zentrum auf Grund der Rahmenbedingungen an Entwicklungsgrenzen (Wohnen, Gewerbe etc.) stößt, sind Funktionsausweitungen auf geeignete Gemeinden ein sinnvoller Weg, die weitere Entwicklung zu steuern. Die Potenziale für eine innerörtliche Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation in den Dorfkernbereichen (Dorfflurbereinigung, Beseitigung lokaler Übererschließung, Reduktion Grundstückszusammenlegungen) sollen genutzt werden. Im Rahmen der bestehenden Förderprogramme werden derartige Einzelmaßnahmen - wo immer möglich- unterstützt.
    Dabei können kommunalseitig Anreiz- und Marketingsysteme eingerichtet werden, um leerstehende Bausubstanz einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.
Soziale Lebensbedingungen (Familie, Soziales, Vereine, Integration, Ehrenamt)
    • 13.) Bei Betreuungs-, Bildungs-, Erziehungs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen sind Synergieeffekte zu nutzen, die Auslastung von Einrichtungen zu gewährleisten und die sich verändernden demographischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Funktionierende dezentrale lokale Initiativen und Strukturen sind zu erhalten.
      Mehrfachnutzungen bestehender Einrichtungen im Rahmen privater und öffentlicher Kooperationen sollen hier Vorrang vor einer Neuschaffung haben. Die Belange möglichst vieler Nutzergruppen sind bereits im Planungsstadium auch bei Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen zu beachten

    • 14.) Die finanzielle Stabilität der Bürgerinnen und Bürger ist eine Voraussetzung für die Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft. In Problemfällen ist eine fachlich qualifizierte, frühzeitige Beratung und Unterstützung entscheidend. Präventionsangebote können diese Strategien ergänzen.

    • 15.) Der Westerwaldkreis hat in den vergangenen Jahren den Bereich der Kindertages-betreuung großzügig ausgebaut. Der weitere Ausbau im Bereich der Kindertagesstätten ist möglichst flächendeckend an den lokalen Bedingungen und am örtlichen Bedarf orientiert vorzunehmen.

  • 16.) Vorhandene Bildungs- und Kultureinrichtungen im Westerwaldkreis sind auch im Sinne abwechslungsreicher außerschulischer Lernräume zu erhalten.

  • 17.) Neben der Erhaltung der Infrastruktur und der Gewährleistung von institutioneller Pflege ist die Sicherstellung der sozialen Begleitung von alten und pflegebedürftigen Menschen – möglichst im gewohnten Lebensumfeld – eine wesentliche Aufgabe der Zukunft. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind auch unterschiedliche Wohnmodelle und alternative Ansätze zu erproben und einzubeziehen.

  • 18.) Menschen mit Beeinträchtigungen ist die gleichberechtigte und selbst bestimmte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen zu ermöglichen. Dazu ist es erforderlich, ein weitestgehend barrierefreies Umfeld zu schaffen. Hilfe zur Selbsthilfe und Förderung eines eigenverantwortlichen und selbst bestimmten Lebens sind das Ziel.

  • 19.) Menschen sollen bei Bedarf im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Integration in allen Lebensbereichen gefördert, aber auch gefordert werden.
    Wohnortnahe ehrenamtliche Paten und Integrationslotsen sind in diesem Zusammenhang sinnvolle Ansätze.

  • 20.) Ehrenamtliche und gemeinnützige Aktivitäten von Vereinen sowie bürger- und nachbarschaftliches Engagement gewinnen immer mehr an Bedeutung, tragen zu einer positiven gesamtgesellschaftlichen Entwicklung bei und sind wo immer möglich zu unterstützen.
    Ein Beispiel hierfür könnte die Nutzung und die Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte sein.
Bildung
    • 21.) Das Prinzip des vernetzten lebenslangen Lernens soll durch integrative, schulische und außerschulische, altersunabhängige und an den Erfordernissen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung orientierte Angebote gewährleistet und im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert werden.

    • 22.) Bildungskompetenzen sollten möglichst frühzeitig entwickelt werden. Die familiären Verantwortlichkeiten und Strukturen sollen einbezogen werden.
      Kernkompetenzen mit beruflicher und sozialer Relevanz sollen innerhalb der Bevölkerung breit verankert werden. Lernpatenschaften, auch außerhalb etablierter Bildungsstrukturen, insbesondere im sprachlichen Bereich stellen hier eine sinnvolle Bildungsressource dar.

    • 23.) Das Angebot der Volkshochschulen und weiterer außerschulischer Anbieter ist am jeweiligen gesellschaftlichen Bedarf zu orientieren.
      Angebote sollen den konkreten Bedürfnissen von Zielgruppen angepasst werden. Insbesondere für Zuwanderer sind hier niederschwellige und an den gesellschaftlichen Kontext angepasste Angebote sinnvoll.

    • 24.) Eine dezentral organisierte Weiterbildungslandschaft öffentlicher und privater Träger ist anzustreben. Das Angebot ist inhaltlich und räumlich nachfrageorientiert zu gestalten.

  • 25.) Die Schulsozialarbeit orientiert sich an den spezifischen örtlichen Bedingungen und den aktuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

  • 26.) Personen und Anbieter im Bereich der außerschulischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen sollen durch entsprechende Begleitung und Weiterbildungsangebote unterstützt werden.
Wirtschaft
  • 27.) Die regionale Wirtschaft spielt für die weitere Kreisentwicklung eine zentrale Rolle. Standortsicherung, Qualifizierung und Beratung sind hier die wichtigsten Arbeitsfelder für die Erhaltung und den weiteren Ausbau eines breitgefächerten Arbeitsmarktes.

  • 28.) Ein systematisches Standortmarketing in enger Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft, der IHK, der Kreishandwerkerschaft und weiteren Partnern soll die Standortvorteile des Westerwaldkreises zielgruppenorientiert herausarbeiten und die Position im Wettbewerb der Regionen verbessern. Ein solches Standortmarketing soll mit dazu beitragen, den Zuzug von Fachkräften zu unterstützen und ein auf Arbeitsmarktbelange abgestimmtes, mehrstufiges Bildungs- und Weiterbildungskonzept zu etablieren. Die Bildung von thematischen Schwerpunkten, die in der Region bereits vorhanden sind, kann hilfreich sein.

    • 29.) Gute infrastrukturelle Rahmenbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklungen. Eine leistungsfähige, dem Stand der Technik und den lokalen Erfordernissen entsprechende Breitband-Infrastruktur ist hierbei ein sehr wichtiger Aspekt.

      • 30.) Die Ansprüche der Rohstoffe gewinnenden Industrie sind in enger Abstimmung mit den übrigen raumbedeutsamen Belangen und den betroffenen Kommunen zu betrachten. In Konfliktfällen sind kleinräumige, einvernehmliche Lösungen vorzuziehen. In entsprechenden Planverfahren sind Kommunen, Bürger und weitere Betroffene frühzeitig und mit einer größtmöglichen Transparenz zu informieren und einzubinden.

      • 31.) Genehmigungsverfahren wie etwa nach Bau- oder Immissionsschutzrecht sollen so zügig und unkompliziert wie eben möglich durchgeführt werden. Vorbesprechungen unter Mitwirkung möglichst vieler am Vorhaben sowie am Genehmigungsverfahren Beteiligter können einen wertvollen Beitrag zur Beschleunigung der Verfahren leisten.
Natur und Umwelt
  • 32.) Die individuellen Ausprägungen der Kulturlandschaften und der unterschiedlichen Naturräume sowie deren nachhaltige Nutzungsfähigkeit sind zu erhalten und - wo immer sinnvoll - weiter zu entwickeln.

  • 33.) Die natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft, Pflanzen und Tiere) sind zu schützen. Unvermeidbare und nicht minimierbare Eingriffe sind koordiniert, nachhaltig und nach Möglichkeit raumwirksam (in zusammenhängenden Bereichen) innerhalb des Kreisgebietes auszugleichen.

  • 34.) Leerstehende landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe sind nach Möglichkeit im Bemühen um Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Auch die Chancen der Direktvermarktung sollen genutzt werden.

  • 35.) Der Strukturwandel in der Landwirtschaft, der sich nicht zuletzt auch an der kontinuierlichen Vergrößerung des Arbeitsgerätes der Betriebe ablesen lässt, stellt neue Anforderungen an das Wirtschaftswegenetz und beeinflusst die Leistungsfähigkeit von öffentlichen Straßen. Kreisseitig werden hier konzeptionelle Überlegungen des DLR unter Nutzung von EU – Förderprogrammen unterstützt, die die Ertüchtigung des bestehenden landwirtschaftlichen Wegenetzes, Lückenschlüsse und neue Verbindungen zum Ziel haben.

  • 36.) Auf die Land- und Forstwirtschaft kommt vermehrt Verantwortung für Aufgaben aus den Bereichen Landschafts- und Artenschutz zu. Die Diversifizierung und Erhaltung der Arten und Sortenvielfalt sollen als Ziele auch in Landwirtschaft und im Erwerbsgartenbau stärker in den Vordergrund treten.

  • 37.) Eine weitere Folge des Klimawandels stellt das Vordringen – bisher nicht heimischer – Tier- und Pflanzenarten sowie die Ausbreitung von „neuen“ Erkrankungen (bei Mensch, Tier und Pflanzen) bzw. deren Überträgern dar. Hier sollten gemeinsam mit den Gesundheits- und Veterinärbehörden  vorhandene Frühwarnsysteme genutzt und ggf. neue eingerichtet werden.
     
Tourismus und Erholung
    • 38.) Ein intakter Natur- und Landschaftsraum ist eine wesentliche Grundlage für die Wohn- und Lebensqualität sowie die Entwicklung und den Ausbau von Naherholungs- und Tourismusfunktionen.

    • 39.) Die nachhaltige und passgenaue Entwicklung sowie die Erschließung als Naherholungsraum sollen in Kooperation mit den übrigen Kreisen und Kommunen innerhalb des geographischen Westerwaldes erfolgen. Weitergehende Kooperationen sind – wo immer sinnvoll – anzustreben. Zukünftige Aufgaben sollen vorrangig von bestehenden Strukturen wahrgenommen werden.

  • 40.) Das Image und die digitale Erreichbarkeit der Tourismus- und Naherholungsregion „Westerwald“ ist unter Nutzung aller sinnvollen medialen Möglichkeiten koordiniert zu optimieren. In diesem Zusammenhang kommen den Web - basierten Plattformen im Bereich der sozialen Netzwerke, der Kommunikation sowie den Bewertungs- und Erfahrungsportalen eine immer größere Bedeutung zu. Die Bewerbung sollte auch im größeren Umfeld (geographischer Westerwald) vorhandene touristisch relevante Ziele einbeziehen.

  • 41.) Angebote für bestimmte Nutzergruppen, insbesondere Wanderer und Radfahrer sollen entwickelt und ausgebaut werden. Denkbar sind auch Themenurlaube unter Nutzung lokaler Angebote aus Landwirtschaft, Restauration und Handwerk.

  • 42.) Kernziel der Bemühungen ist die Verzahnung bestehender Schwerpunkte des Fremdenverkehrs unter Einbeziehung des Natur- und Landschaftsraums mit den relevanten Einrichtungen der touristischen Infrastruktur. Der Ausbau, die Verknüpfung und die Sicherung bestehender Einrichtungen und touristischer Schwerpunkte - ggf. in Kooperation mit benachbarten Gebietskörperschaften und den lokalen Infrastrukturbetreibern - hat Vorrang vor etwaigen Neuentwicklungen.
Ver- und Entsorgung
  • 43.) Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen im Westerwaldkreis soll die notwendige Energie bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Zudem sollen auch kleinräumige, ausfallresistente und finanzierbare Energieerzeugungs- und –versorgungskonzepte genutzt werden. Dabei soll die lokale und regionale Wertschöpfung auf dem Energiesektor erhöht werden.

  • 44.) Bei allen Bau- und Sanierungsmaßnahmen ist auf die Ausnutzung der dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Effizienzsteigerung des Energieeinsatzes zu achten.

  • 45.) Maßnahmen zum raumverträglichen Ausbau notwendiger Verteilnetze (ggf. auch großräumig) werden unterstützt. Vorrang haben hier der Ausbau und die Ertüchtigung bestehender Leitungstrassen oder die Bündelung mit anderen Linienstrukturen (Klassifizierte Straßen, Schienenstrecken).

  • 46.) Die abfallwirtschaftliche Ausrichtung im Sinne einer Kreislaufwirtschaft unter ganzheitlicher Betrachtung soll grundsätzlich beibehalten werden. Technische Weiterentwicklungen sollen unter wirtschaftlichen Aspekten genutzt werden.

  • 47.) Der kapazitive und qualitative Ausbau regional bestehender Entsorgungsinfrastrukturen hat Vorrang vor einer Neuanlage.
Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheit
  • 48.) Eine umfassende Erhebung der im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes relevanten Ressourcen (personell und materiell) und deren Standorte erleichtert die schnelle und maßstäbliche Reaktion auf Herausforderungen. Szenarien zu unterschiedlichen kreisinternen oder kreisübergreifenden denkbaren Großlagen werden bei Bedarf fortgeschrieben und dienen der Führungsebene im Katastrophenfall als Entscheidungshilfe.

  • 49.) Die Kommunikationsnetze sind so zu gestalten, dass eine schnelle und sichere Führung der eingesetzten Einheiten gewährleistet ist. Die Ausfallsicherheit (zum Beispiel bei Stromausfall oder durch elektromagnetische Effekte) ist zu optimieren. Der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung (z. B. im Hinblick auf Mobilfunk- und Datennetze) ist hierbei Rechnung zu tragen.

  • 50.) Eine sachgerechte Information der Bevölkerung ist für die Akzeptanz von Einschränkungen entscheidend. Neu entstandene Informationswege sind in die Überlegungen einzubeziehen. Veränderte Aktualitätsanforderungen sind ebenfalls zu beachten.

  • 51.) Wo immer möglich und sinnvoll, ist im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes und der technischen sowie logistischen Hilfe grenzübergreifend zu kooperieren.

  • 52.) Übergeordnete Belange des Brand- und Katastrophenschutzes (Zugänglichkeit, bauliche und technische Vorkehrungen, Resilienz etc.) sind möglichst frühzeitig in der Planungsphase von relevanten öffentlichen und gewerblichen Infrastruktureinrichtungen und gewerblich-industriellen Gebäuden zu berücksichtigen.

Ansprechpartner/in:

Frau Katharina Schlag
02602 124-405
katharina.schlag@westerwaldkreis.de