Vor der Einreise – Nach der Einreise

Eine Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nur mit einem Visum gestattet. Es gibt allerdings verschiedene Ausnahmen von der Visumspflicht.

Für die Beantragung und Erteilung eines Visums sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in dem jeweiligen Herkunftsstaat des Ausländers oder dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Je nach Aufenthaltszweck beteiligt die Auslandsvertretung die Ausländerbehörde an dem Visumsverfahren.

Häufig wird in diesem Verfahren auch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung gefordert.

Nähere Informationen zur Visumspflicht und zum Verfahren nach der Beantragung des Visums erhalten Sie auf dem Informationsblatt Vor der Einreise – Beantragung eines Visums“.

Nach der Einreise mit einem Visum ist bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Die Vorgehensweise kann dem Informationsblatt „Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis“ entnommen werden.