Landestransparenzgesetz
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern.
(2) Auf diese Weise sollen die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft gefördert, die Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessert, die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen erhöht, Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe gefördert sowie die Möglichkeiten des Internets für einen digitalen Dialog zwischen Staat und Gesellschaft genutzt werden.
(3) Transparenz und Offenheit sind Leitlinien für das Handeln der Verwaltung. Sie finden ihre Grenzen in entgegenstehenden schutzwürdigen Belangen.
Ausführliche Informationen zum Landestransparenzgesetz unter: Rheinland-Pfalz - LTranspG | Landesnorm Rheinland-Pfalz | Gesamtausgabe | Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 27. November 2015 | gültig ab: 01.01.2016
Ansprechpartner:
Sabine Schulz-Lauth
Behördliche Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Tel. 02602 124 - 792
sabine.schulz-lauth@westerwaldkreis.de
