Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG - auch „Aufstiegs-BAföG“ - begründet einen individuellen Anspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Es ermöglicht die berufliche Bildung in nahezu allen Berufsbereichen, unabhängig ob in Voll- oder Teilzeit, schulisch oder außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Gefördert werden je nach Fortbildungsart sowohl die Lehrgangsgebühren als auch die Lebenshaltungskosten durch Zuschüsse wie auch durch zinsgünstige Darlehen.

Maßnahmen sind nach dem AFBG u.a. förderfähig wenn:

  • sie fachlich gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten,
  • der angestrebte Abschluss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt,
  • ein Mindestumfang von 400 Stunden erfüllt ist.

Ansprechpartner/in:

Frau Verena Kettner
02602 124-444

Frau Tamara Schmidt
02602 124-764

Herr Ralf Humbert
02602 124-460

Email: AfA@westerwaldkreis.de