Jagdwesen

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ist als Untere Jagdbehörde unter anderem zuständig für die Erteilung bzw. Verlängerung von Jagdscheinen für Personen, die mit Hauptwohnsitz im Westerwaldkreis gemeldet sind, sowie für viele weitere Bereiche, die sich mit dem Bereich „Jagd“ befassen.

Nebenstehend finden Sie den Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheines. Bitte beachten Sie, dass hierfür zwingend eine Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung benötigt wird, auf der auch der Zeitraum angegeben ist, für den der Jagdschein gelöst werden soll.

Weitere Informationen rund um das Thema Jagd sowie entsprechende Formulare finden Sie auf den Seiten des zuständigen Ministeriums sowie des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz (siehe Box "Links").