Agrarförderung

Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU können Landwirte, denen Zahlungsansprüche zugeteilt wurden bzw. solche erworben haben, jährlich Anträge auf Flächenprämien bei der Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises stellen.

Daneben gibt es die verschiedensten Agrarumwelt-Förderprogramme, die nach entsprechender Beratung betriebsindividuell mittels Verträgen festgelegt werden.

Antragsunterlagen und Merkblätter zu den Fördermaßnahmen erhalten Sie auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier (Link) unter „Landwirtschaft, Weinbau, Wirtschaftsrecht – Unterpunkt: Agrarförderung und Veterinärprüfdienst“.