Verpflichtungserklärung
Visumspflichtige ausländische Staatsangehörige benötigen insbesondere für die Einreise zu Besuchszwecken in der Regel die Verpflichtungserklärung eines Gastgebers. Diese Verpflichtungserklärung kann bei der für den Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde abgegeben werden.
Folgende Unterlagen werden für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- persönliche Vorsprache des Verpflichtungsgebers (Gastgeber)
- Verwaltungsgebühr: 29,-€
- Personalien des Gastes:
- Familienname, Vorname(n)
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Wohnadresse im Heimatland
- Nummer des Reisepasses
(bitte das beigefügte Formular "Angaben zur Verpflichtungserklärung" ausfüllen)
Bitte reichen Sie zunächst die erforderlichen Unterlagen in Kopie ein (per Postzusendung oder per E-Mail). Dabei geben Sie bitte unbedingt an, wie Sie zu erreichen sind (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Die Ausländerbehörde wird die Unterlagen prüfen und hinsichtlich einer Terminabsprache auf Sie zukommen.