Im Juli starteten zwölf neue Anwärterinnen und Anwärter ihr Berufsleben bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Nun freuen sie sich auf ihre zweijährige Ausbildungszeit beziehungsweise ihr dreijähriges duales Studium mit abwechslungsreichen Lerninhalten.
Im Einführungsmonat erhielten die Nachwuchskräfte bereits erste Einblicke in ihren zukünftigen Beruf und somit in die Abläufe der Verwaltung. Dabei erlernten sie neue Begriffe und erfuhren mehr über die Arbeit mit Gesetzen. Unter anderem wurde ihnen erklärt, wie Bürgeranträge bearbeitet und Entscheidungen anhand von Rechtsvorschriften getroffen beziehungsweise Bescheide erlassen werden.
Ein Blick in die Gärten, Felder und Bäche zeigt deutlich, wie stark Natur und Landschaft unter der anhaltenden Trockenheit leiden. Verschärft wird die Situation durch die zusätzliche Entnahme von Wasser aus Fließgewässern. Selbst geringe Mengen wie beispielsweise mit einer Gießkanne oder einem Eimer wirken sich bei den derzeitigen niedrigen Pegeln schon nachteilig auf die Gewässerökologie aus. Deshalb appelliert die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises an die Bürger: „Auch wenn die Entnahme grundsätzlich erlaubt ist, sollte darauf verzichtet werden, Wasser aus Fließgewässern herauszuholen.“
Wie hoch sind die Wohnungsmieten im Westerwaldkreis und welche Kosten gelten als angemessen bei der Bewilligung von Sozialleistungen? Diese Fragen sollen mit Hilfe eines „Schlüssigen Konzeptes“ beantwortet werden, das von der Rechtsprechung bei sozialrechtlichen Streitigkeiten über die angemessenen Unterkunftskosten als Entscheidungshilfe gefordert wird.
Aufgrund der aktuell immer noch immens hohen Antrags- und Verfahrenszahlen weist die Führerscheinstelle darauf hin, dass derzeit im Führerscheinwesen mit einer Bearbeitungszeit von ca. 8 – 12 Wochen gerechnet werden muss! Sollte aus unaufschiebbaren Gründen eine umgehende Bearbeitung von Nöten sein, besteht für die Bestellung von Dokumenten die Möglichkeit einer kostenpflichtigen „Expressbestellung“ (15,00 Euro Zusatzkosten). Diese Regelung kann/soll nur im Einzelfall angewendet werden!
Die Führerscheinstelle bittet darum, auf Rückfragen zum Sachstand sowohl telefonisch als auch per E-Mail zu verzichten, damit sich die Bearbeitung nicht noch zusätzlich verzögert. Vielen Dank für Ihr Verständnis.