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Foto: Kreisverwaltung / Peter Mentenich

Frist für kostenfreie Schulbücher endet am 16. März

Obwohl das Schuljahr 2026/2027 noch in weiter Ferne scheint, muss der so genannte Antrag auf Lernmittelfreiheit bis 16. März eingereicht werden. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bietet damit die Möglichkeit, alle Schulbücher kostenlos zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Kinder an Schulen in Trägerschaft des Westerwaldkreises lernen und die Familien bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten.

Der so genannte Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2026/2027 steht online bereit. Er muss jedes Jahr neu gestellt werden. Abgabefrist ist der 16. März. Danach fallen Kosten für die Schulbücher an.

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Aktueller Hinweis zum Umtausch von Führerscheinen

Derzeit kommt es aufgrund der hohen Anzahl von „Altführerscheinen“, die bis zum Stichtag 19.01.2026 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden mussten, immer noch zu längeren Bearbeitungszeiten. Die Führerscheinstelle bittet darum, auf Rückfragen zum Sachstand der Umstellungsanträge sowohl telefonisch als auch per E-Mail zu verzichten, damit diese die Bearbeitung nicht noch zusätzlich verzögern. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Wichtige Information für Ukraine-Geflüchtete

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten, gelten automatisch bis zum 4. März 2027 fort, sofern ein rechtmäßiger Aufenthalt zum Zeitpunkt 01.02.2026 vorliegt. Die entsprechende Rechtsverordnung (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – Ukraine-AufenthFGV) des Bundesinnenministeriums ist in Kraft getreten. Geflüchtete müssen somit keinen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Entsprechende Bescheinigungen können erst im Februar 2026, dann aber automatisiert an alle Betroffenen, verschickt werden. Es wird gebeten, vor diesem Datum von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

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