Am Sonntag, 16. August, wählen die Bürgerinnen und Bürger des Westerwaldkreises von 8:00 bis 18:00 Uhr ihre Landrätin/ihren Landrat für die nächsten acht Jahre. Der bisherige Stelleninhaber Achim Schwickert ist im Mai aufgrund seiner Ernennung zum Minister der Landesregierung Rheinland-Pfalz aus dem Amt ausgeschieden und steht somit nicht zur Wiederwahl.
Der Wahlausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner Sitzung am 01.07.2026 sechs Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten für die Wahl zugelassen. Sollte keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, erfolgt am 30. August 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Weitere Informationen gibt es auf dieser Seite. Dort gibt es auch nach Schließung der Wahllokale am Sonntag Status-Updates der vorläufigen Ergebnisse.
Ein Blick in die Gärten, Felder und Bäche zeigt deutlich, wie stark Natur und Landschaft unter der anhaltenden Trockenheit leiden. Verschärft wird die Situation durch die zusätzliche Entnahme von Wasser aus Fließgewässern. Selbst geringe Mengen wie beispielsweise mit einer Gießkanne oder einem Eimer wirken sich bei den derzeitigen niedrigen Pegeln schon nachteilig auf die Gewässerökologie aus. Deshalb appelliert die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises an die Bürger: „Auch wenn die Entnahme grundsätzlich erlaubt ist, sollte darauf verzichtet werden, Wasser aus Fließgewässern herauszuholen.“
Wie hoch sind die Wohnungsmieten im Westerwaldkreis und welche Kosten gelten als angemessen bei der Bewilligung von Sozialleistungen? Diese Fragen sollen mit Hilfe eines „Schlüssigen Konzeptes“ beantwortet werden, das von der Rechtsprechung bei sozialrechtlichen Streitigkeiten über die angemessenen Unterkunftskosten als Entscheidungshilfe gefordert wird.
Aufgrund der aktuell immer noch immens hohen Antrags- und Verfahrenszahlen weist die Führerscheinstelle darauf hin, dass derzeit im Führerscheinwesen mit einer Bearbeitungszeit von ca. 8 – 12 Wochen gerechnet werden muss! Sollte aus unaufschiebbaren Gründen eine umgehende Bearbeitung von Nöten sein, besteht für die Bestellung von Dokumenten die Möglichkeit einer kostenpflichtigen „Expressbestellung“ (15,00 Euro Zusatzkosten). Diese Regelung kann/soll nur im Einzelfall angewendet werden!
Die Führerscheinstelle bittet darum, auf Rückfragen zum Sachstand sowohl telefonisch als auch per E-Mail zu verzichten, damit sich die Bearbeitung nicht noch zusätzlich verzögert. Vielen Dank für Ihr Verständnis.