Aufgrund landesweiter EDV-Probleme kommt es unter anderem im Bereich der Kfz-Zulassungsstelle zu verzögerten Bearbeitungszeiten. Wir bitten, dies bei der Wahrnehmung von Terminen zu berücksichtigen und nicht dringliche Anliegen möglichst zu verschieben.
Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist darauf hin, dass die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine verpflichtend umgetauscht werden müssen. Nach den alten „Papier“-Führerscheinen sind jetzt auch die Plastikführerscheine im Scheckkartenformat nach und nach betroffen. Zunächst gilt die Umtauschpflicht bis 19. Januar 2026 für Kartenführerscheine mit dem Ausstellungsjahr 1999 bis 2001.
Bei ihrer vierten Sitzung in der aktuellen Förderperiode hat die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westerwald die Unterstützung von vier Projekten mit Geldern aus dem EU-Förderprogramm LEADER beschlossen.
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten, gelten automatisch bis zum 4. März 2027 fort, sofern ein rechtmäßiger Aufenthalt zum Zeitpunkt 01.02.2026 vorliegt. Die entsprechende Rechtsverordnung (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – Ukraine-AufenthFGV) des Bundesinnenministeriums ist in Kraft getreten. Geflüchtete müssen somit keinen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Entsprechende Bescheinigungen können erst im Februar 2026, dann aber automatisiert an alle Betroffenen, verschickt werden. Es wird gebeten, vor diesem Datum von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.