Aufenthaltserlaubnis verlängert sich automatisch bis 4. März 2025
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten, gelten automatisch bis zum 4. März 2025 fort. Die entsprechende Rechtsverordnung (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – Ukraine-AufenthFGV) des Bundesinnenministeriums ist in Kraft getreten. Geflüchtete müssen somit keinen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
In einer gemeinsamen Sitzung haben der Kreisausschuss und der Ausschuss für Verkehr und Wirtschaft das Straßenbauprogramm 2024/2025 beraten. Einige bereits beschlossene Baumaßnahmen von Kreisstraßen konnten bislang nicht umgesetzt werden und mussten verschoben werden. Zudem sind einige im Bau befindliche Maßnahmen noch nicht fertiggestellt und werden im nächsten Jahr fortgeführt. Deshalb ist in Abstimmung mit dem LBM Diez für 2024 lediglich die Erneuerung der K 148 Staudt – Kreisel L 313 neu geplant.
Der allgemein herrschende Ärztemangel ist auch im Westerwaldkreis spürbar. Viele Menschen bekommen keine Facharzttermine, sie finden keinen Haus- oder Kinderarzt. Um die ärztliche Versorgung in der Region mittel- und langfristig zu sichern, hatte die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zu einem ersten Netzwerktreffen nach Montabaur geladen. Unter den Teilnehmenden fanden sich Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsgemeinden und der Krankenhäuser sowie Ärztinnen und Ärzte aus dem Westerwaldkreis. „Dieser offene Austausch ist ein wichtiger Schritt, denn klar ist: Nur, wenn alle an einem Strang ziehen, kann etwas bewirkt werden“, betont die Erste Kreisbeigeordnete Gabriele Wieland.