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  • Aktuelles: Ukraine-Krieg

Aktuelles: Ukraine-Krieg

12.05.2022 10:19

Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine

Aufgrund des Ukraine-Kriegs haben viele Menschen in den Ländern der Europäischen Union und auch in Deutschland Zuflucht gefunden.  Während ihres Aufenthalts können sie zum vorübergehenden Schutz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Erst mit der Aufenthaltserlaubnis haben die Geflüchteten aus der Ukraine u.a. Zugang zu Arbeit, Bildung (Sprachkurse, Schulbesuch) und medizinischer Versorgung.

Erste Schritte
  • Geflüchtete ohne Hilfebedarf melden ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt unter Vorlage des Erfassungsbogens an.
  • Geflüchtete mit Hilfebedarf stellen beim Sozialamt der für den Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einen Leistungsantrag.

Gleichzeitig melden sie dort bzw. auch beim Einwohnermeldeamt ihren Wohnsitz unter Vorlage des Erfassungsbogens-Ukraine an. Mit diesem Erfassungsbogen kann gleichzeitig auch die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Personen mit konkretem Arbeitsplatzangebot geben mit dem Erfassungsbogen bitte eine Kopie des Arbeitsplatzangebots ab.

Ausländerrecht / Aufenthalt

Was passiert nach meiner Vorsprache beim Sozialamt bzw. Einwohnermeldeamt?

  • Die Kommunen übersenden den Erfassungsbogen mit der Anmeldung sowie eine Kopie der Ausweisdokumente der Schutzsuchenden an die Ausländerbehörde.
  • Die Ausländerbehörde übersendet den Geflüchteten einen Terminvorschlag für eine persönliche Vorsprache zur Registrierung mit erkennungsdienstlicher Behandlung und Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
  • Nach persönlicher Registrierung und Antragstellung wird die Aufenthaltserlaubnis, die in Form einer Scheckkarte ausgestellt wird, bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Schutzsuchenden erhalten bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis eine vorläufige Bescheinigung, welche u.a. auch zur Erwerbstätigkeit und zur Teilnahme an Sprachkursen berechtigt.

Bei Rückfragen zu Ihrem Aufenthalt wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse:

ukraine@westerwaldkreis.de

Arbeit und Ausbildung

Arbeitserlaubnis

Mit der Stellung des Schutzgesuchs als ukrainischer Kriegsflüchtling wird zunächst eine vorläufige Bescheinigung und schließlich eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Sowohl mit der Bescheinigung als auch mit der Aufenthaltserlaubnis wird die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausdrücklich zugelassen und bedarf keiner weiteren Genehmigung mehr.

Zur Erteilung der Bescheinigung und Erstellung der Aufenthaltserlaubnis wird die Ausländerbehörde die im Rahmen der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt registrierten Personen anschreiben und einen Vorsprachetermin vergeben.

Bitte beachten: Anträge mit einem konkretem Arbeitsplatzangebot werden zwar prioritär behandelt, trotzdem kann es hier voraussichtlich zu Wartezeiten kommen.

Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz können sich die ukrainischen Flüchtlinge bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Die Mitarbeiter/innen dort helfen dann dabei, eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz zu finden. Die Agentur für Arbeit unterstützt auch finanziell bei verschiedenen Maßnahmen, wie z. B. der Anerkennung eines Abschlusses. Die zuständige Agentur für Arbeit findet man arbeitsagentur.de mit der Eingabe der Postleitzahl für den Wohnort.

Bereits vor dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis kann man sich telefonisch bei der Agentur für Arbeit beraten lassen. Unter der Telefonnummer 0911-178 7915 erfolgt eine Beratung auch auf ukrainischer bzw. russischer Sprache. In deutscher Sprache kann man sich unter der Telefonnummer 0800 – 4555500 beraten lassen. Die Mitarbeiter/innen sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr erreichbar.

https://www.arbeitsagentur.de/ukraine (Deutsch)

https://www.arbeitsagentur.de/ua/ua/ukraine (Ukrainisch)

Eine Informationsbroschüre für die ersten Schritte auf dem Arbeitsmarkt finden Sie hier.

Integrationskurse

Was ist ein Integrationskurs?

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Sprachkurs

Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 600 Unterrichtseinheiten (UE), in den speziellen Kursen bis zu 900 UE, im Intensivkurs 400 UE. Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:

  • Arbeit und Beruf
  • Aus- und Weiterbildung
  • Betreuung und Erziehung von Kindern
  • Einkaufen/Handel/Konsum
  • Freizeit und soziale Kontakte
  • Gesundheit und Hygiene/menschlicher Körper
  • Medien und Mediennutzung
  • Wohnen.

Außerdem lernen die Teilnehmenden, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab.

Vor Beginn des Integrationskurses führt der Kursträger einen Einstufungstest durch. Das Ergebnis hilft ihm, zu entscheiden, mit welchem Kursabschnitt die Teilnehmenden beginnen sollten und ob ein spezieller Integrationskurs sinnvoll wäre.

Orientierungskurs

Im Anschluss an den Sprachkurs besucht man einen Orientierungskurs.
Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten (UE). Im Orientierungskurs sprechen die Teilnehmenden zum Beispiel über:

  • die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur
  • Rechte und Pflichten in Deutschland
  • Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
  • Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Der Orientierungskurs endet mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland".

Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs

Die Zulassung für die Teilnahme an einem Integrationskurs ist auf Antrag beim BAMF für Geflüchtete aus der Ukraine möglich. Die Anträge auf Zulassung können über den jeweiligen Kursträger gestellt werden.

Bei der Antragsaufnahme für die Zulassung für einen Integrationskurs muss ein Nachweis über einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 AufenthG vorliegen, der von der Ausländerbehörde erteilt wird. Liegt bei der Antragsstellung noch kein Titel nach § 24 AufenthG vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung vorgelegt wird, die ebenfalls von der Ausländerbehörde ausgestellt wird.

Die Teilnahme an einen Integrationskurs ist für Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos. Sobald eine Zulassung durch das BAMF ausgestellt wurde, sind Geflüchtete aus der Ukraine automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit.

Über den nachfolgenden Link können die jeweiligen Angebote in Wohnortnähe durch Eingabe der Postleitzahl ermittelt werden:

https://bamf-navi.bamf.de/de/

 

Sprachkurse der Kreis-Volkshochschule

Die Kreis-Volkshochschule Westerwald e.V. bietet in ihren Außenstellen in

  • Höhr-Grenzhausen
  • Ransbach-Baumbach
  • Rennerod
  • Selters
  • Wallmerod
  • Wirges

kostenlose niedrigschwellige Deutschkurse für geflüchtete Menschen aus der Ukraine an.

Für Informationen wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle der Kreis-Volkshochschule per E-Mail an info@vhs-ww.de oder telefonisch unter 02602 124-420.

Kinder und Jugendliche

Unbegleitete Kinder und Jugendliche:

Kinder, die ohne einen sorgeberechtigten Elternteil, sondern alleine oder im Verwandtschaftsverbund (z.B. Tanten, Omas oder auch Freunde) unterwegs sind, gelten als sogenannte "unbegleitete minderjährige Ausländer".
Sie gelten als begleitet, wenn die Betreuungspersonen über entsprechende Dokumente verfügen, die das Erziehungsrecht (Sorgerecht) schlüssig nachweisen bzw. glaubhaft machen können. Es bedarf in solchen Fällen der Klärung durch das Jugendamt.
Diese Kinder sollten unbedingt beim Jugendamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises angemeldet werden.
Es ist unser Anliegen, dass die Unterbringung, Betreuung und Versorgung der minderjährigen Kinder und Jugendlichen dem Kindeswohl entspricht.

Ansprechpartner beim Jugendamt sind:

Frau Freisberg 02602/124-357 ann-cathrin.freisberg@westerwaldkreis.de

Frau Geldner 02602/124-357 sarah.geldner@westerwaldkreis.de

Frau Gerlitzki 02602/124-454 nina.gerlitzki@westerwaldkreis.de

Gesundheit
  • Informationsblatt - Impfungen für Flüchtlinge (deutsch)
  • Informationsblatt - Impfungen für Flüchtlinge (ukrainisch)
  • Informationsblatt - Tuberkulose (deutsch)
  • Informationsblatt - Tuberkulose (ukrainisch)
  • Aufklärungs- und Einwilligungsbogen Coronaimpfung (deutsch)
  • Aufklärungs- und Einwilligungsbogen Coronaimpfung (ukrainisch)
Ansprechpartner in den Verbandsgemeinden / Wohnraummeldungen

 

Verbandsgemeinde E-Mail Telefonnummer
Bad Marienberg

sozialamt@bad-marienberg.de

02661 6268 231 (Frau Regina Schürg)

Hachenburg

info@hachenburg-vg.de

02662  801 333
Höhr-Grenzhausen

anne-kathrein.bierenfeld@hoehr-grenzhausen.de

02624 104 111
Montabaur

Ukraine-hilfe@montabaur.de
jglaeser@montabaur.de
mwagner@montabaur.de

02602 126 309
02602 126 308

Ransbach-Baumbach

sozialamt@ransbach-baumbach.de

02623 86 123 (Herr Alef)

Rennerod

sozialverwaltung@rennerod.rlp.de

02664 506 724

Selters

Nadja.griebling@selters-ww.de
tim.heidrich@selters-ww.de
marko.zeuner@selters-ww.de

02626 764 33
02626 764 35
02626 764 26

Wallmerod

m.woersdoerfer@wallmerod.de

06435 508 231

Westerburg

sozialamt@vg-westerburg.de

02663 291 303 Frau Münch (vormittags)
02663 291 309 Frau Schell (vormittags)
02663 291 231   Herr Jung (ganztags)

Wirges

helfen@wirges.de

02602 689 0

Bitte melden Sie den Sozialabteilungen der Verbandsgemeinden freien Wohnraum.

 

Mobilität und Verkehr
  • Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland

Alle Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine, die einen nationalen (ukrainischen) oder einen Internationalen Führerschein besitzen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die ihr Führerschein ausgestellt ist, soweit sie sich vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten. Die Mitführung einer Übersetzung des ukrainischen Führerscheins ist nicht erforderlich. Erst wenn die Betroffenen hier ihren Wohnsitz in Deutschland begründen, besteht die Fahrerlaubnis noch weitere 6 Monate. Danach ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.

  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung für ukrainische Pkw

In Anbetracht der Notlage der Flüchtenden aus der Ukraine haben sich die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer entschlossen, bis zum 31. Mai 2022 Schäden, die durch einen ggf. unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht werden, zu übernehmen. Nach einem Unfall ist damit das Verkehrsopfer im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen finanziell geschützt und der Fahrer eines unversicherten ukrainischen Pkw muss insoweit nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Länder informiert und sie gebeten, die genannte Deckungszusage im Vollzug gegenüber ukrainischen Pkw in Deutschland schnellstmöglich zu berücksichtigen, damit solche Fahrzeuge zunächst auch ohne den Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung (die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, sog. Grüne Karte) oder auch ohne eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung in Deutschland fahren können.

  • Kein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bzw. keine Schlüsselzahl 95 bei nichtgewerblichen humanitären Hilfstransporten erforderlich

Der Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ist für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe nicht eröffnet, d.h. sie können ohne FQN bzw. ohne die Schlüsselzahl 95 durchgeführt werden.

(Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

 

Sonstige Informationen

Kontoeröffnung

Ukrainische Flüchtlinge dürfen in Deutschland mit einem gültigen Pass oder einer ukrainischen ID-Karte ein Konto eröffnen.

Ein Bankkonto ist in Deutschland sehr wichtig. Es wird zur Überweisung der Miete, Strom, Gas und anderen Rechnungen zu benötigt. Auch die Leistungen des Sozialamtes und auch ein etwaiger Arbeitslohn werden auf ein Bankkonto überwiesen.

In Deutschland kann zwischen verschiedenen Banken ausgewählt werden. Man sollte jedoch die Gebühren der Banken für Kontoführung etc. unbedingt vergleichen. Diese sind von Bank zu Bank sehr unterschiedlich.

SIM-Karten für Geflüchtete

Folgende Anbieter stellen derzeit kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung:

Vodafone, Deutsche Telekom, Congstar, PŸUR, Sipgate, Kaufland mobil, Aldi Talk, Penny Mobil, ja!mobil, Telefónica Deutschland (o2) sowie Simfonie (Österreich) und Sunrise (Schweiz).

Voraussetzung ist ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument, das die Identität belegt.

Mehr zum Thema mobile Kommunikation im Kapitel „Handyvertrag“ unter dem Link handbookgermany.de

FAQ

Fragen und Antworten zur Einreise und Aufnahme von Menschen aus der Ukraine

  • FAQ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
  • FAQ des Landes Rheinland-Pfalz
  • Germany 4 Ukraine
  • Startseite | Handbook Germany

Infotelefone

  • Infotelefon des Landes Rheinland-Pfalz
    Kostenlose Hotline für Fragen von Helfenden und Geflüchteten
    0800 9900 660
    Mo-Fr von 08-18 Uhr
    Sa von 09-14 Uhr
    www.ukraine.rlp.de
  • Infotelefon der Bundesagentur für Arbeit
    Informationen für Geflüchtete zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache
    0911 178-7915
    Mo-
    Do von 08-16 Uhr
    Fr von 08-13 Uhr

Downloads

  • Erfassungsbogen - Ukraine (mehrsprachig)
  • Informationsblatt - Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz (ukrainisch)
  • Informationsblatt - Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz (englisch)
  • Informationsblatt - Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz (deutsch)

Pressemeldungen

  • Registrierung Geflüchteter ist ein aufwendiges Verfahren
  • Gastfamilien für geflüchtete Kinder und Jugendliche gesucht
  • Niederschwelliges Impfangebot für Menschen aus der Ukraine
  • Behörden und Initiativen müssen Kräfte bündeln

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Kontakt
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Telefon: (+49)2602 124-0
Telefax: (+49)2602 124-238
E-Mail: kreisverwaltung@westerwaldkreis.de

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Montag 07:30 - 16:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
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Persönliches Erscheinen nur nach Terminabsprache.

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