Brand-/Katastrophenschutz

Unter dem Begriff Katastrophenschutz sind die Abwehrmaßnahmen einschließlich der hierfür notwendigen Vorsorgemaßnahmen gegen solche Brand- und andere Gefahren zu verstehen, die größeren Umfangs sind. In gesonderten Alarm- und Einsatzplänen ist festgelegt, ab welcher Schwelle einer Gefahrenlage die örtlichen Stellen sowohl hinsichtlich des verfügbaren Potenzials (einschließlich gegenseitiger und ggf. auch überörtlicher Hilfe) sowie führungsmäßig überfordert sind und die Gesamtleitung auf die Ebene des Landkreises angehoben werden muss. Dem Westerwaldkreis unterstehen in diesem Fall alle örtlichen Einsatzkräfte; ferner wirken die privaten Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst und DLRG im Katastrophenschutz mit. Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz hält der Westerwaldkreis eigene bauliche Anlagen (z. B. die Atemschutzstrecke im Feuerwehrgerätehaus Westerburg), Sonderfahrzeuge (z.B. Wechselladerfahrzeuge und Schlauchwagen) und Ausrüstungsgegenstände in den Feuerwehren der Verbandsgemeinden vor.

Ansprechpartner/in:

Herr Gösta Sayn
02602 124-756
Goesta.Sayn@westerwaldkreis.de

Herr Volker Diel
02602 124-751
Volker.Diel@westerwaldkreis.de

Frau Sonja Trzaska
02602 124-750