Waffenrecht

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ist zuständig für die Erteilung bzw. Verlängerung von waffenrechtlichen Erlaubnissen für Personen, die mit Hauptwohnsitz im Westerwaldkreis gemeldet sind. Weitere Informationen rund um das Thema Waffenrecht sowie entsprechende Formulare finden Sie im Downloadbereich.

Die Anträge

  • zum Kleinen Waffenschein und
  • für die Erteilung zur gelben Waffenbesitzkarte für einzelne Sportschützen

können Sie bereits online stellen.

Hinweis:

Aufgrund des aktuell hohen Arbeitsaufkommens kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und Beantwortung Ihres Anliegens kommen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir in der Zwischenzeit keine Auskünfte zum Sachstand Ihrer Angelegenheit geben können und bitten im Sinne einer zügigen Bearbeitung, von Nachfragen abzusehen.

Ansprechpartner/in:

Waffenrecht - Allgemein
Herr Maximilian Wirth
02602 124-435
 

Ein- und Austragungen bei sämtlichen Waffenbesitzkarten
Buchstaben A - J
Frau Sabrina Schmidt
02602 124-236
sabrina.schmidt@westerwaldkreis.de

Buchstaben K – P
Frau Christiane Buchal
02602 124-518
christiane.buchal@westerwaldkreis.de

Buchstaben Q – Z
Herr Felix Cron
02602 124-661
felix.cron@westerwaldkreis.de

Dateschutzhinweise:

Bei Nutzung der Online-Anträge der Waffenbehörde ergeben sich bei Antragstellung andere datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten, die Sie bitte den Datenschutzhinweisen des Betreibers im Portal entnehmen. Sobald wir Ihren Antrag allerdings zur weiteren, fachlichen Bearbeitung aus dem Portal übernommen haben, liegt die Verantwortlichkeit bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Sie erhalten hierüber eine Benachrichtigung, es gelten dann unsere, nachfolgend aufgeführten Datenschutzhinweise.