Einbürgerung

Wissenswertes zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Wenn man dauerhaft in Deutschland lebt, aber nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist, kann man sich einbürgern lassen.

Das geschieht nicht automatisch. Dazu ist ein Antrag erforderlich.

Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländerinnen und Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern - die Einbürgerung beantragen.

In der Rubrik "Downloads" erhalten Sie verschiedene Vordrucke und Merkblätter.

Fragen und Antworten zur Einbürgerung finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz.

Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge, des Bekenntnisses und der Loyalitätserklärung erfolgen bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur, die auch für die Entscheidung der Anträge zuständig ist.

Bitte übersenden Sie uns Ihren Einbürgerungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg.

Hinweis: Aufgrund des Antragsaufkommens beträgt die aktuelle Bearbeitungszeit 6-8 Monate!

Die in der Presse derzeit angekündigten Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht haben noch keine Gültigkeit. Es ist noch unbekannt, wann diese in Kraft treten werden. Eingehende Anträge auf Einbürgerung werden deshalb noch bis auf Weiteres nach der aktuell gültigen Rechtslage bearbeitet.