Vogelgrippe:

Westerwaldkreis hebt Stallpflicht für Hausgeflügel auf

Der Westerwaldkreis hat entschieden, die Stallpflicht für Geflügel, die Ende vergangenen Jahres zum Schutz vor der Aviären Influenza (Vogelgrippe) erlassen worden ist, für das gesamte Kreisgebiet mit Wirkung vom 1. März 2017 aufzuheben. Die Entscheidung wird damit begründet, dass im Verlauf des derzeitigen Seuchengeschehens bislang im Kreis kein Fall von Vogelgrippe aufgetreten ist und in den vergangenen drei Monaten insgesamt 21 verendete Vögel, darunter Hühner, Enten, ein Schwan, Schnepfen, Graureiher, Mäusebussarde und ein Habicht, mit negativem Ergebnis auf das gefährliche H5N8-Virus untersucht worden sind. Weitere tote Vögel seien weder gemeldet noch bei eigenen Begehungen der Uferregionen heimischer Gewässer entdeckt worden.

„Eine völlige Entwarnung ist damit aber nicht verbunden“, erklärt Amtstierarzt Wolfram Blecha, Leiter der Veterinär- und Umweltabteilung  der Kreisverwaltung. Er rät den Geflügelhaltern, die von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, überdachte und mit engmaschigen Netzen gesicherte Ausläufe zu errichten, diese vorerst noch nicht abzubauen. Vielmehr sollten die Einrichtungen für den Fall eines neuerlichen Auflebens der Stallpflicht vorgehalten oder, sofern dem Halter an größtmöglicher Sicherheit für seine Tiere gelegen ist, freiwillig weiter genutzt werden. Ferner – so Blecha - müssen alle Betriebe, ob gewerblich oder privat, nach wie vor die von der Bundesregierung verordneten Biosicherheitsmaßnahmen beachten, also insbesondere  Schutz von Futter und Einstreu vor Wildvogelkot,Fernhalten des Hausgeflügels von natürlichen Gewässern sowie Tragen separaten Schuhwerks im Aufenthaltsbereich des Geflügels.

Die Kreisverwaltung bittet darum, erkrankte oder verendete Wildvögel mit Ausnahme einzelner Singvögel weiterhin zu melden, damit sie auf Vogelgrippevirus untersucht werden können.

Beim Auftreten verdächtiger Symptome bei Hausgeflügel wie Teilnahmslosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Atemnot, Tränenfluss  oder Durchfall  ist umgehend ein Tierarzt hinzuzuziehen.

Die Veterinärabteilung der Kreisverwaltung ist unter der Telefon-Nummer 02602 124-586 sowie in Seuchenverdachtsfällen außerhalb der Dienstzeit über die Polizeiinspektionen zu erreichen.

Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

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