Benutzung eines Gewässers
Beschreibung
Die Wasserbehörden überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Gewässer sowie die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen. Die Wasserbehörden erteilen oder widerrufen die Erlaubnisse und Bewilligungen für die Gewässerbenutzung. In besonderen Fällen können die Länder bestimmen, dass keine Erlaubnis erforderlich ist.
Leistungen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Erlaubnis für die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern beantragen
- Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser beantragen
- Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen
- Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen