Geschichte und Wappen
Kreisgeschichte
Über Jahrhunderte bestimmten wechselnde Gebietsherren das Schicksal des Westerwaldkreises. Nach der französischen Revolution verwalteten mehrere Ämter des Herzogtums Nassau den Westerwald im heutigen Kreisgebiet.
Von 1886 bis zur Weltwirtschaftskrise teilte sich das Hauptgebiet des geografischen Westerwaldes in drei Kreise. Die Weltwirtschaftskrise führte zu einer Verwaltungsreform. Es entstanden nur noch zwei Kreise – der Ober- und Unterwesterwald. 1974 schlossen sich diese – im Zuge der Kommunalreform – zum heutigen Westerwaldkreis zusammen. Der Sitz der Kreisverwaltung befindet sich in Montabaur.
Wappen

Bei der Wappengestaltung nahm man nicht Bezug auf die so zahlreichen und oft wechselnden Gebietsherren. Stattdessen wurde am 2. Februar 1976 ein Wappen geschaffen, das mit den sieben Basaltsäulen die Verbandsgemeinden symbolisiert, in denen Basalt oder Quarzit vorkommt. Die Kanne mit den drei Medaillons weist auf die drei Verbandsgemeinden im so genannten Kannenbäckerland hin, wo Töpferhandwerk und keramische Industrie beheimatet sind. Der grüne Schrägbalken versinnbildlicht den Kreis als Erholungsgebiet mit seinen Wäldern und Wiesen.
Wappenerläuterung
In Silber ein grüner Schrägbalken; unten wachsend sieben silbern berandete, sechseckige schwarze Basaltsäulen von unterschiedlicher Höhe, oben eine zylindrische, altdeutsche Kanne mit silbernen Riffeln und drei silbernen ovalen Medaillons.
Das offizielle Wappen des Kreises ist nach seiner rechtlichen Funktion ein Hoheitszeichen und nur Einrichtungen vorbehalten, die unmittelbar Beziehungen zum Westerwaldkreis und seinen Aufgaben haben. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass das Kreiswappen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises verwendet bzw. abgebildet werden darf.
Wappenzeichen
Um dem so zahlreich geäußerten Bedürfnis Rechnung zu tragen, ist der Westerwaldkreis dem Beispiel des Landes Rheinland-Pfalz gefolgt und hat ein Wappenzeichen geschaffen. Das Symbol ist frei für jedermann. Entsprechende Muster können bei der Kreisverwaltung in digitaler Form angefordert werden.
