Rettungsdienst
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ist die zuständige Rettungsdienstbehörde für den Rettungsdienstbereich Montabaur. Dieser umfasst die Landkreise Altenkirchen und Neuwied sowie den Rhein-Lahn-Kreis und den Westerwaldkreis und damit das gesamte rechtsrheinische Rheinland-Pfalz. Die Durchführung des Rettungsdienstes hat der Westerwaldkreis dem Deutschen Roten Kreuz übertragen.
Am 15.03.2024 wurde im Kreistag des Westerwaldkreises der Versorgungsstrukturplan für den Rettungsdienstbereich Montabaur beschlossen (weitere Informationen finden Sie hier); gleichlautende Beschlussfassungen folgten in den Landkreisen Neuwied u. Rhein-Lahn-Kreis am 18.03.2024 sowie im Landkreis Altenkirchen am 08.04.2024.
Der Versorgungsstrukturplan stellt eine analytische Betrachtung auf gutachterlicher Basis dar und versteht sich als Momentaufnahme im beobachteten Zeitraum. Die Versorgungsstrukturplanung im Sinne des Rettungsdienstgesetzes ist angesichts der sich stetig ändernden Verhältnisse des Rettungsdienstgeschehens ein ständiger Prozess; Anpassungen an die getroffenen Feststellungen sind damit fortlaufend möglich und gleichsam geboten.“
Aufgabe der Rettungsdienstbehörde ist es, die Erkenntnisse und Feststellungen des Gutachtens in die fortwährende Entwicklung der rettungsdienstlichen Versorgungsstruktur einzubeziehen.
Leitende Notärzte / Organisatorische Leiter
Auf der Grundlage des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes bestellt der Landrat des Westerwaldkreises Leitende Notärzte sowie Organisatorische Leiter und ernennt diese zu Ehrenbeamten. Ist bei einem Schadensereignis eine größere Anzahl Verletzter oder Erkrankter zu versorgen, wird durch den Einsatzleiter ein Leitender Notarzt beauftragt, gemeinsam mit einem Organisatorischen Leiter schnellstmöglich eine den notfallmedizinischen Grundsätzen entsprechende Versorgung zu veranlassen. Bei außergewöhnlichen Ereignissen bilden Leitender Notarzt und Organisatorischer Leiter eine Einsatzabschnittsleitung Gesundheit. Dabei ist der Organisatorische Leiter dafür zuständig, die organisatorische Abwicklung der Schadenslagen aus medizinisch-betreuungsdienstlicher Sicht durchzuführen. Der Leitende Notarzt ist verantwortlich für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Die Alarmierung erfolgt nach dem Alarm- und Einsatzplan Gesundheit Westerwaldkreis. Derzeit sind sechs Leitende Notärzte sowie sechs Organisatorische Leiter für den Westerwaldkreis bestellt.
Schnelleinsatzgruppe (SEG) Betreuung und Versorgung
Der Betreuungs- und Versorgungsdienst hat innerhalb des Katastrophenschutzes die Aufgabe, bei Eintritt eines Großschadensereignisses oder dem Vorliegen einer Gefahrenlage diejenigen Menschen zu versorgen, die durch diese Situation in eine Notlage geraten sind. Im Gegensatz zum Sanitätsdienst versorgt der Betreuungsdienst dabei die unverletzten Betroffenen eines Schadensereignisses und bereits medizinisch versorgte Verletzte und Kranke nach Abschluss der medizinischen Versorgung durch den Rettungs- und Sanitätsdienst. Wie bei den Schnelleinsatzgruppen im Sanitätsdienst wird auch hier die personelle und materielle Ausstattung über den DRK Kreisverband Westerwald e. V. mit finanzieller Beteiligung des Westerwaldkreises sichergestellt. Stationiert ist die Schnelleinsatzgruppe Betreuung und Versorgung in Langenhahn.
Schnelleinsatzgruppe (SEG) Sanitätsdienst
Die sanitätsdienstliche Hilfe bei Großschadenslagen mit einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten muss schnell und effizient erfolgen. Erreicht die Bewältigung solcher Schadenslagen die Leistungsgrenze des regulären Rettungsdienstes, stehen im Westerwaldkreis zur Unterstützung sechs Schnelleinsatzgruppen „SEG Sanitätsdienst“ zur Verfügung. Die personelle und materielle Ausstattung dieser Einheiten wird über den DRK Kreisverband Westerwald e. V. mit finanzieller Beteiligung des Westerwaldkreises sichergestellt; stationiert sind sie in den Bereichen der Rettungswachen in Hachenburg, Herschbach, Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Rennerod und Westerburg. Die Hinzuziehung der Schnelleinsatzgruppen erfolgt nach Maßgabe des Alarm- und Einsatzplanes „Gesundheitliche Versorgung und Betreuung im Rahmen des Rettungs-, Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes sowie der Psychosozialen Notfallversorgung des Westerwaldkreises (AEP Gesundheit Westerwaldkreis)“.
