Kreisgremien
Die Kreisgremien des Westerwaldkreises umfassen den Kreistag sowie dessen Ausschüsse.
Kreistag
Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Westerwaldkreises, das oberste Entscheidungsorgan auf Kreisebene und wird alle fünf Jahre neu gewählt.
Mit der letzten Kommunalwahl im Jahr 2024 begann die XI. Wahlperiode im Westerwaldkreis.
Die 50 Mitglieder des Kreistages des Westerwaldkreises haben sich zu sieben Fraktionen zusammengeschlossen:
| CDU: | 20 Mitglieder |
| SPD: | 9 Mitglieder |
| AfD: | 7 Mitglieder |
| FWG | 5 Mitglieder |
| Bündnis 90 / Die Grünen: | 4 Mitglieder |
| FDP: | 2 Mitglieder |
| Freie Wähler: | 2 Mitglieder |
| Die Linke* | 1 Mitglied |
* Die Linke bildet keine eigene Fraktion, da hierzu mindestens zwei Mitglieder erforderlich sind.
In die Zuständigkeit des Kreistages entfallen insbesondere Grundsatzentscheidungen des Westerwaldkreises (z.B. Kreishaushalt, Investitionsprogramm, Kreisentwicklungsprogramm, Planungen zum Bau von Kreisstraßen). Die Sitzungen des Kreistages finden in der Regel öffentlich statt.
Ausschüsse
Der Kreistag des Westerwaldkreises hat in der laufenden XI. Wahlperiode (2024 – 2029) folgende Ausschüsse eingerichtet:
- Kreisausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Werkausschuss
- Schulträgerausschuss
- Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
- Ausschuss für Bauen, Umwelt, Energie und Klimaschutz
- Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und Gesundheit
- Ausschuss für Verkehr und Wirtschaft
- Rechnungsprüfungsausschuss
