Rauchender Industrieschornstein.

Klima, Natur und Wasser

Immissionsschutz

Immissionsschutz

Immissionsschutz hat das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Grundlegende Rechtsvorschrift ist hier das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Der Westerwaldkreis hat in diesem Bereich die Aufgaben der Genehmigungsbehörde für eine Reihe von Anlagen, die einer Genehmigung nach dem BImSchG bedürfen.

Wenn Sie beabsichtigen, einen Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu stellen, setzen Sie sich vorab mit der Genehmigungsbehörde in Verbindung.

Genehmigungen für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG), die unter die Industrieemissionsschutzrichtlinie (IED) fallen: