Brand- und Katastrophenschutz
Unter dem Begriff Katastrophenschutz sind die Abwehrmaßnahmen einschließlich der hierfür notwendigen Vorsorgemaßnahmen gegen solche Brand- und andere Gefahren zu verstehen, die größeren Umfangs sind. In gesonderten Alarm- und Einsatzplänen ist festgelegt, ab welcher Schwelle einer Gefahrenlage die örtlichen Stellen sowohl hinsichtlich des verfügbaren Potenzials (einschließlich gegenseitiger und ggf. auch überörtlicher Hilfe) sowie führungsmäßig überfordert sind und die Gesamtleitung auf die Ebene des Landkreises angehoben werden muss. Dem Westerwaldkreis unterstehen in diesem Fall alle örtlichen Einsatzkräfte; ferner wirken die privaten Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst und DLRG im Katastrophenschutz mit. Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz hält der Westerwaldkreis eigene bauliche Anlagen (z. B. die Atemschutzstrecke im Feuerwehrgerätehaus Westerburg), Sonderfahrzeuge (z.B. Wechselladerfahrzeuge und Schlauchwagen) und Ausrüstungsgegenstände in den Feuerwehren der Verbandsgemeinden vor.
Katastrophenschutzleitung
Bei langandauernden, weiträumigen Gefahrenlagen, insbesondere bei überörtlichen Großschadensereignissen bildet der Westerwaldkreis eine Katastrophenschutzleitung (KatSL) als ortsfeste Führungseinrichtung. Die Katastrophenschutzleitung setzt sich zusammen aus dem Einsatzleiter (dem Landrat oder seinem Beauftragten), dem Katastrophenschutzstab der Kreisverwaltung zur Wahrnehmung der operativ-taktischen Führungsmaßnahmen bei der Gefahrenabwehr sowie den zur verwaltungsmäßigen und organisatorischen Abwicklung bei der Gefahrenabwehr erforderlichen Bestandteilen der Kreisverwaltung.
Der Katastrophenschutzstab selbst besteht aus dem Leiter des Führungsstabes und den Führungsassistenten sowie ggf. dem Führungshilfspersonal in den Sachgebieten Personal, Lage, Einsatz, Versorgung, Presse und Medien sowie der Informations- und Kommunikationszentrale (IuK-Zt). Je nach Lage und Bedarf treten zu diesem Kreis ferner Fachberater und Verbindungspersonen anderer Verwaltungen und Einrichtungen hinzu.







