Für volljährige Menschen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Die Betreuung soll krankheitsbedingte Defizite, orientiert an den Wünschen und dem Wohl des Betreuten, ausgleichen und sein Selbstbestimmungsrecht möglichst wahren und fördern.
Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit können durch eine Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen des Vertrauens beauftragt werden, alle oder auch nur bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Alternativ ist auch eine Betreuungsverfügung möglich mit der entschieden werden kann, wer als Betreuer bestellt werden soll.
Mit der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Behandlungen der Bürger wünscht oder ausschließt, falls er aufgrund eines Unfalls oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Der für den 23. September geplante Workshop „Konflikten kompetent begegnen! Deeskalierend handeln in Konfliktsituationen“ wird verschoben. Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine des Westerwaldkreises lädt nun am 11. Februar 2027 zu der Veranstaltung nach Höhr-Grenzhausen …
Schizophrenie ist eine psychische Erkrankung, bei der Betroffene in akuten Phasen häufig unter Halluzinationen – etwa dem Hören von Stimmen –, Wahnvorstellungen und Denkstörungen leiden. Davon abzugrenzen sind weitere schizotype Störungen, zu denen unter anderem bestimmte Persönlichkeitsstörungen …
Niemand weiß, was der nächste Tag bringt: Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können Menschen jeden Alters völlig unerwartet treffen. In solchen Momenten ist es entscheidend, dass vertraute Personen wissen, was zu tun ist – und im Sinne der Betroffenen handeln können und dürfen. Umso wichtiger …