Für volljährige Menschen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Die Betreuung soll krankheitsbedingte Defizite, orientiert an den Wünschen und dem Wohl des Betreuten, ausgleichen und sein Selbstbestimmungsrecht möglichst wahren und fördern.
Für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit können durch eine Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen des Vertrauens beauftragt werden, alle oder auch nur bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Alternativ ist auch eine Betreuungsverfügung möglich mit der entschieden werden kann, wer als Betreuer bestellt werden soll.
Mit der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Behandlungen der Bürger wünscht oder ausschließt, falls er aufgrund eines Unfalls oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Schizophrenie ist eine psychische Erkrankung, bei der Betroffene in akuten Phasen häufig unter Halluzinationen – etwa dem Hören von Stimmen –, Wahnvorstellungen und Denkstörungen leiden. Davon abzugrenzen sind weitere schizotype Störungen, zu denen unter anderem bestimmte Persönlichkeitsstörungen …
Niemand weiß, was der nächste Tag bringt: Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können Menschen jeden Alters völlig unerwartet treffen. In solchen Momenten ist es entscheidend, dass vertraute Personen wissen, was zu tun ist – und im Sinne der Betroffenen handeln können und dürfen. Umso wichtiger …
Wer ein Ehrenamt als rechtlicher Betreuer übernimmt, trägt eine große Verantwortung – besonders wenn es um die finanziellen Angelegenheiten der betreuten Personen geht. Um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in diesem sensiblen Bereich zu stärken, lädt die Arbeitsgemeinschaft der …