Barrierefreiheit
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Websitebetreiber ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten, so dass Sie für alle Westerwälderinnen und Westerwälder nutzbar ist. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für www.westerwaldkreis.de, nicht jedoch für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote und Dienste.
Es gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP)
Unsere Homepage bietet folgende Möglichkeiten:
Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.
Mit Vorlese-Programmen können Sie sich die Inhalte unserer Seite vorlesen lassen. Die Seiten sind so strukturiert, dass Sie die wichtigsten Informationen am Anfang finden. Bilder und Grafiken sind mit Alternativtexten versehen. Dokumente sind als PDF und nicht als Bilder hochgeladen
Interne und externe Links werden sowohl farblich als auch mit einem Marker (extern) kenntlich gemacht. Zusätzliche Informationen enthält das so genannte Title-Attribut, das in grafischen Browsern angezeigt wird, sobald die Maus auf den Link zeigt. Nutzer von assistiven Programmen müssen unter Umständen Zusatzfunktionen aktivieren, um diese Informationen zu erhalten.
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Die Webseite verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache (Ausnahme: Allgemeine Erklärung der Webseite)
- Eine Vorlesefunktion (Readspeaker) ist ebenfalls nicht vorhanden.
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen.
- Aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind auch nicht alle PDF-Dokumente sowie Medien mit anderen Dateiformaten (z.B. Word) barrierefrei.
Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote zur Optimierung der Barrierefreiheit weiter anpassen.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Pressestelle
Peter-Altmaier-Platz 1
Durchsetzungsverfahren:
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
Diese Erklärung wurde am 24.08.2026 erstellt.
