Ein Holzhammer liegt auf einem Rechtsbuch.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Websitebetreiber ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten, so dass Sie für alle Westerwälderinnen und Westerwälder nutzbar ist. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für www.westerwaldkreis.de, nicht jedoch für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote und Dienste.

Es gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP)

Unsere Homepage bietet folgende Möglichkeiten:

Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.

Mit Vorlese-Programmen können Sie sich die Inhalte unserer Seite vorlesen lassen. Die Seiten sind so strukturiert, dass Sie die wichtigsten Informationen am Anfang finden. Bilder und Grafiken sind mit Alternativtexten versehen. Dokumente sind als PDF und nicht als Bilder hochgeladen

Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Die Webseite verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache (Ausnahme: Allgemeine Erklärung der Webseite)
  • Eine Vorlesefunktion (Readspeaker) ist ebenfalls nicht vorhanden.
  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen.
  • Aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind auch nicht alle PDF-Dokumente sowie Medien mit anderen Dateiformaten (z.B. Word) barrierefrei.

Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote zur Optimierung der Barrierefreiheit weiter anpassen. 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Pressestelle

Peter-Altmaier-Platz 1

56410 Montabaur

Durchsetzungsverfahren:

Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstraße 9

55116 Mainz

+49 6131 16-5342

+49 6131 16-175342

lb.rlp.de

Diese Erklärung wurde am 24.08.2026 erstellt.