Kreisrecht
Die Tätigkeit des Landkreises wird neben den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes durch das Kreisrecht bestimmt. Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Westerwaldkreis.
Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Texte keine amtlichen Fassungen sind. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Fassungen, die sich aus den amtlichen Bekanntmachungen ergeben, die in der Regel in der Westerwälder Zeitung veröffentlicht werden.
