Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd, Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende