Neues Ganztagsförderungsgesetz für Kinder im Grundschulalter

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder, die die erste Klasse einer Grund- oder Förderschule im Westerwaldkreis besuchen, einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Das steht im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Für die Kinder bedeutet das Folgendes:

  • Sollte während der Schulzeit der Bedarf bestehen, muss ihre Betreuung bis zu acht Stunden täglich von montags bis freitags gewährleistet sein. Der Unterricht ist in dieser Zeit bereits enthalten.
  • Auch während der Ferien werden die Kinder bei Bedarf acht Stunden werktags betreut, ausgenommen einer Zeit von bis zu 20 Tagen, die vorab festgelegt werden.
  • Die Inanspruchnahme der Ganztagsbetreuung in der Schulzeit und in den Schulferien ist freiwillig.

Nach dem Start im Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung sukzessive ausgeweitet. Jedes Jahr kommt die jüngst eingeschulte Klassenstufe hinzu. Somit haben im Schuljahr 2029/2030 alle Kinder im Grundschulalter bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Umsetzung der Ferienbetreuung

Die GaFöG-Ferienbetreuung erfolgt für die Kinder in ihrer jeweiligen Verbandsgemeinde, aber nicht zwangsläufig an der eigenen Grund- oder Förderschule. Der Transport zur Betreuung liegt in der Verantwortung der Eltern. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung nur wochenweise möglich, nicht für einzelne Tage. Für die Teilnahme wird ein Elternbeitrag von 150 Euro pro Woche erhoben. Darin enthalten sind Mittagessen, Getränke sowie ein Snack. Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Anmeldung Ermäßigungen berücksichtigt werden.

Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung oder besonderem Bedarf an Begleitung oder Unterstützung während der Ferienbetreuung melden sich vor der Anmeldung bei den Ansprechpersonen der zuständigen Verbandsgemeinde. Für Kinder aus der Verbandsgemeinde Rennerod wenden Sie sich an gafoeg-ferienbetreuung@westerwaldkreis.de.

Engagierte Betreuungskräfte gesucht

Um diesen Rechtsanspruch zu erfüllen, arbeiten die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeinden des Westerwaldkreises zusammen. Die größte Herausforderung ist es dabei, Personal, insbesondere für die Betreuung in den Ferien, zu finden. Die Kreisverwaltung unterstützt dabei die Verbandsgemeinden finanziell, sodass vor Ort zusätzlich jeweils eine pädagogische Koordinationsfachkraft und eine Verwaltungskraft eingestellt werden können.

Die Koordinationsfachkraft plant, organisiert, koordiniert und führt die Ferienbetreuung unter sozialpädagogischen Aspekten durch und ist Ansprechperson für die Eltern und das Betreuungspersonal.

Die Verwaltungskraft ist zuständig für die organisatorischen Aufgaben, die Abwicklung sowie die Abrechnung der Ferienbetreuung.

In allen Verbandsgemeinden werden darüber hinaus engagierte Menschen gesucht, die Kinder in der Ferienbetreuung begleiten und unterstützen. Eine pädagogische Ausbildung ist dafür nicht zwingend erforderlich: Die eingesetzten Kräfte werden geschult und arbeiten unter fachlicher Anleitung.

Abfrage des Bedarfs

Um die GaFöG-Ferienbetreuung bestmöglich planen und vorbereiten zu können, erfolgt in den kommenden Wochen eine Bedarfsabfrage. Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse einer Grund- oder Förderschule im Westerwaldkreis besuchen, werden gefragt, ob und wann eine Ferienbetreuung benötigt wird. Die Umfrage erfolgt online über ein Abfragetool und die Teilnahme dauert circa zwei Minuten.

Dies stellt noch keine Anmeldung dar, die verbindliche Abfrage hierfür erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Um den realistischen Bedarf ermitteln zu können, ist eine Beteiligung aller kontaktierten Eltern wichtig, auch wenn sie keine Betreuung wünschen.

Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Im Folgenden sind Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden. Diese Liste wird im Laufe der Zeit erweitert. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen der zuständigen Verbandsgemeinde. Für Kinder aus der Verbandsgemeinde Rennerod oder allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an gafoeg-ferienbetreuung@westerwaldkreis.de.

Für wen gilt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)?

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ist am 11. Oktober 2021 in Kraft getreten. Es gilt bundesweit für alle Kinder im Grundschulalter der ersten Klasse ab dem 1. August 2026. Die Einführung erfolgt sukzessive und wird bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet.

Gilt der Rechtsanspruch auch für Kinder, die eine Förderschule besuchen?

Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder im Grundschulalter ganz gleich welche Schulart sie besuchen. Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung oder besonderem Bedarf an Begleitung oder Unterstützung während der Ferienbetreuung melden sich vor der Anmeldung bei den Ansprechpersonen der zuständigen Verbandsgemeinde. Für Kinder aus der Verbandsgemeinde Rennerod wenden Sie sich an gafoeg-ferienbetreuung@westerwaldkreis.de.

Wer ist verantwortlich für die Erfüllung des Rechtsanspruchs?

Die Erfüllung des Rechtsanspruchs richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Gesamtverantwortung – Planung und Finanzierung) und damit gegen den Westerwaldkreis. Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, arbeiten die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeinden des Westerwaldkreises zusammen.

Welchen Betreuungsumfang schreibt das GaFöG vor?

Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Werktagen der Woche vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien, dabei können Länder eine Schließzeit von bis zu maximal 20 Tagen festlegen.

Welcher Beitrag ist für die Ferienbetreuung zu zahlen?

Der Westerwaldkreis hat einen Elternbeitrag von 150 Euro pro Woche festgelegt, den die Verbandsgemeinden erheben sollen. Das Mittagessen sowie Getränke und ein Snack sind in den Kosten enthalten. In besonderen Fällen kann eine Beitragsermäßigung berücksichtigt werden.

Gibt es Ermäßigungen für den Beitrag?

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ermäßigungen möglich, etwa wenn Geschwister an der Ferienbetreuung teilnehmen, Leistungen nach den SGB II (Bürgergeld) bezogen werden oder Lernmittelfreiheit vorliegt. Eine genaue Übersicht finden Sie hier.

Kann ich mein Kind nur für ein paar Tage anmelden?

Das geht aus organisatorischen Gründen nicht. Eine Anmeldung ist nur für komplette Ferienwochen (Montag bis Freitag) möglich.

Werden Busse für den Transport bereitgestellt?

Den Transport der Kinder zur Ferienbetreuung müssen die Eltern selbst organisieren.

Bekommt mein Kind in der Ferienbetreuung Essen und Trinken?

Im gezahlten Elternbeitrag von 150 Euro pro Woche sind Mittagessen, Getränke sowie ein Snack enthalten.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Die Anmeldung ist verbindlich und erfolgt über die Software nupian, für die eine einmalige kostenfreie Registrierung erforderlich ist.

Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze.

Wo kann ich mich melden, wenn ich nupian nicht nutzen kann?

Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Verbandsgemeinde. Eltern aus der Verbandsgemeinde Rennerod bekommen Unterstützung unter gafoeg-ferienbetreuung@westerwaldkreis.de.

Was passiert, wenn ich Bedarf habe, aber zu wenige Anmeldungen vorliegen?

Die Ferienbetreuung in einer Verbandsgemeinde kommt ab 16 Kindern zustande. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, erfolgt die Betreuung Verbandsgemeinde-übergreifend.

Kann ich die Anmeldung zur Ferienbetreuung zurückziehen oder stornieren?

Die Anmeldung zur Ferienbetreuung ist verbindlich. Eine Stornierung ist nur bei Wegzug oder Krankheit mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Es werden Stornogebühren in Höhe von 25 Euro einbehalten.

Wie kann ich bei der Betreuung unterstützen?

In allen Verbandsgemeinden werden engagierte Menschen gesucht, die bei der Ferienbetreuung der Kinder unterstützen. Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich. Sie werden geschult und unter fachlicher Betreuung angeleitet. Melden Sie sich gern bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde beziehungsweise für Rennerod unter gafoeg-ferienbetreuung@westerwaldkreis.de.

Ansprechpartner/in:

Weitere Informationen zur GaFöG-Ferienbetreuung gibt es bei den Ansprechpersonen der zuständigen Verbandsgemeinde.

 

Bei allgemeinen Fragen und Anliegen die Verbandsgemeinde Rennerod betreffend:

Frau Olga Ganis
02602 124-591
gafoeg-ferienbetreuung@westerwaldkreis.de