Mit einem Sonnenuntergang im Hintergrund halten sich fünf Kinder an den Händen.

Kinder, Jugend und Familie

Ganztagsschule/-förderung

Neues Ganztagsförderungsgesetz für Kinder im Grundschulalter

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder, die die erste Klasse einer Grund- oder Förderschule im Westerwaldkreis besuchen, einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Das steht im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Für die Kinder bedeutet das Folgendes:

  • Sollte während der Schulzeit der Bedarf bestehen, muss ihre Betreuung bis zu acht Stunden täglich von montags bis freitags gewährleistet sein. Der Unterricht ist in dieser Zeit bereits enthalten.
  • Auch während der Ferien werden die Kinder bei Bedarf acht Stunden werktags betreut, ausgenommen einer Zeit von bis zu 20 Tagen, die vorab festgelegt werden.
  • Die Inanspruchnahme der Ganztagsbetreuung in der Schulzeit und in den Schulferien ist freiwillig.

Nach dem Start im Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung sukzessive ausgeweitet. Jedes Jahr kommt die jüngst eingeschulte Klassenstufe hinzu. Somit haben im Schuljahr 2029/2030 alle Kinder im Grundschulalter bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

  • Umsetzung der Ferienbetreuung

    Die GaFöG-Ferienbetreuung erfolgt für die Kinder in ihrer jeweiligen Verbandsgemeinde, aber nicht zwangsläufig an der eigenen Grund- oder Förderschule. Der Transport zur Betreuung liegt in der Verantwortung der Eltern. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung nur wochenweise möglich, nicht für einzelne Tage. Für die Teilnahme wird ein Elternbeitrag von 150 Euro pro Woche erhoben. Darin enthalten sind Mittagessen, Getränke sowie ein Snack. Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Anmeldung Ermäßigungen berücksichtigt werden.

    Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung oder besonderem Bedarf an Begleitung oder Unterstützung während der Ferienbetreuung melden sich vor der Anmeldung bei den Ansprechpersonen der zuständigen Verbandsgemeinde. Für Kinder aus der Verbandsgemeinde Rennerod wenden Sie sich an gafoeg-ferienbetreuung@westerwaldkreis.de.

  • Engagierte Betreuungskräfte gesucht

    Um diesen Rechtsanspruch zu erfüllen, arbeiten die Kreisverwaltung und die Verbandsgemeinden des Westerwaldkreises zusammen. Die größte Herausforderung ist es dabei, Personal, insbesondere für die Betreuung in den Ferien, zu finden. Die Kreisverwaltung unterstützt dabei die Verbandsgemeinden finanziell, sodass vor Ort zusätzlich jeweils eine pädagogische Koordinationsfachkraft und eine Verwaltungskraft eingestellt werden können.

    Die Koordinationsfachkraft plant, organisiert, koordiniert und führt die Ferienbetreuung unter sozialpädagogischen Aspekten durch und ist Ansprechperson für die Eltern und das Betreuungspersonal.

    Die Verwaltungskraft ist zuständig für die organisatorischen Aufgaben, die Abwicklung sowie die Abrechnung der Ferienbetreuung.

    In allen Verbandsgemeinden werden darüber hinaus engagierte Menschen gesucht, die Kinder in der Ferienbetreuung begleiten und unterstützen. Eine pädagogische Ausbildung ist dafür nicht zwingend erforderlich: Die eingesetzten Kräfte werden geschult und arbeiten unter fachlicher Anleitung.

  • Abfrage des Bedarfs

    Um die GaFöG-Ferienbetreuung bestmöglich planen und vorbereiten zu können, erfolgt in den kommenden Wochen eine Bedarfsabfrage. Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse einer Grund- oder Förderschule im Westerwaldkreis besuchen, werden gefragt, ob und wann eine Ferienbetreuung benötigt wird. Die Umfrage erfolgt online über ein Abfragetool und die Teilnahme dauert circa zwei Minuten.

    Dies stellt noch keine Anmeldung dar, die verbindliche Abfrage hierfür erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Um den realistischen Bedarf ermitteln zu können, ist eine Beteiligung aller kontaktierten Eltern wichtig, auch wenn sie keine Betreuung wünschen.

Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Im Folgenden sind Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden. Diese Liste wird im Laufe der Zeit erweitert. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen der zuständigen Verbandsgemeinde. Für Kinder aus der Verbandsgemeinde Rennerod oder allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an: