Adoption

Beschreibung

Wenn die leiblichen Eltern nicht für ihre Kinder sorgen können, werden diese unter bestimmten Voraussetzungen von anderen Familien aufgenommen. Wird die komplette Sorge übernommen, spricht man von einer Adoption. Die Adoption erfolgt auf Antrag beim Familiengericht. Das Familiengericht kann außerdem eine im Ausland erfolgte Adoption anerkennen. Eine Adoption kann auch für einen Volljährigen beantragt werden. Kinder können weiterhin als Pflegekinder aufgenommen werden, wobei die Pflegefamilien dann die elterlichen Aufgaben übernehmen.


Zuständige Mitarbeitende