Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen
Beschreibung
Naturschutzrechtliche Genehmigungen sind notwendig, um Ausnahmen von Regelungen zum Naturschutz, wie den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten geltend zu machen, oder Eingriffe in Natur und Landschaft vorzunehmen. Zugriffs- und Störungsverbote dienen dem Tier- und Pflanzenschutz, Besitzverbote sollen verhindern, dass Tiere oder Pflanzen zum Zwecke einer Haltung oder Ausstellung getötet oder ihrem Lebensraum entnommen werden, Vermarktungsverbote verhindern, dass Tiere und Pflanzen oder aus ihnen gewonnene Erzeugnisse gehandelt werden. Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten, als einer zentralen Regelung zum Artenschutz, sind unter eng abgesteckten Umständen für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, als Eingriffe für bestimmte Bauvorhaben, oder für gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen vorgesehen und immer genehmigungspflichtig. Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen einer Genehmigung durch das zuständige Umweltamt.