Unterhaltsvorschuss
Beschreibung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben. In diesem Fall kann der alleinerziehende Elternteil vom Staat einen Vorschuss gezahlt bekommen. Hierbei geht die Forderung auf Unterhalt gegenüber dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, auf das vorschusszahlende Jugendamt über. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss wird bei der jeweils zuständigen Unterhaltsvorschussstelle gestellt.
Leistungen
Formulare
- Sorgerecht - Erklärung Rückübertragung
- Unterhaltsvorschuss - Antrag
- Unterhaltsvorschuss - Checkliste
- Unterhaltsvorschuss - Datenschutzhinweis der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zur weiteren fachlichen Bearbeitung Ihres Antrages
- Unterhaltsvorschuss - Ergänzende Angaben (Kinder ab 12 Jahren)
- Unterhaltsvorschuss - Merkblatt