Tierkörper- und tierische Nebenproduktbeseitigung
Beschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß durch einen Spezialbetrieb entsorgt werden und sind ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Zuständig sind die örtlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter.