Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen als Privatperson beantragen

Online-Antrag auf Erteilung, Änderung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für Detailauskünfte sowie für die Bearbeitung und Ausstellung entsprechender Genehmigungen ist die zuständige Kreisverwaltung beziehungsweise Stadtverwaltung.

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