Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden.
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:
- die Lehrgangskosten,
- die Prüfungsgebühren und
- die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt.
Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.
Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.
Spezielle Hinweise für Kreis WesterwaldkreisDas Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG - auch „Aufstiegs-BAföG“ - begründet einen individuellen Anspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Es ermöglicht die berufliche Bildung in nahezu allen Berufsbereichen, unabhängig ob in Voll- oder Teilzeit, schulisch oder außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Gefördert werden je nach Fortbildungsart sowohl die Lehrgangsgebühren als auch die Lebenshaltungskosten durch Zuschüsse wie auch durch zinsgünstige Darlehen.
Maßnahmen sind nach dem AFBG u.a. förderfähig wenn:
- sie fachlich gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten,
- der angestrebte Abschluss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt,
- ein Mindestumfang von 400 Stunden erfüllt ist.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Die für einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG erforderlichen Formulare stehen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html als ausfüllbare Dateien zum Download bereit.
- Sie erhalten die Antragsformulare auch bei den zuständigen Stellen.
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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