Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Stellvertretungserlaubnis sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.
Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.
Voraussetzungen
- Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Erlaubnis nach § 12 ProstSchG des Betreibers des Prostitutionsgewerbes
- Name und Vorname der zu überprüfenden Person.
- Die zu überprüfende Person muss ggf. die Antragstrecke „Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung“ bearbeiten.
- Eine bestehende Erlaubnis gem. § 12 ProstSchG oder ein Antrag gem. § 12 ProstSchG muss über eine Anbindung zum Antrag auf Stellvertreter Erlaubnis verfügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Ablauf der Erlaubnis.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Was sollte ich noch wissen?
Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch einen Stellvertreter ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
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- Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen in Rheinland-Pfalz
Anträge / Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz
- Erstellung eines Betriebskonzeptes gemäß § 16 Prostituiertenschutzgesetz
- Hinweise für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten zur Erstellung eines Betriebskonzeptes nach § 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Information zu den Pflichten des Betreibers eines Prostitutionsgewerbes nach § 24 ProstSchG