Kommunalaufsicht

  • Leistungsbeschreibung

    Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind rechtlich selbständige Gebietskörperschaften, denen nach Art. 28 Grundgesetz (GG) und Art. 49 der Verfassung für Rheinland-Pfalz das Recht auf Selbstverwaltung gewährleistet ist.

    Ungeachtet ihrer rechtlichen Eigenständigkeit unterliegen die Kommunen der Aufsicht des Staates, wobei sich Umfang und Intensität dieser Aufsicht nach den jeweils wahrgenommen Aufgaben (Selbstverwaltungsangelegenheiten und Auftragsangelegenheiten) richten. Bei den Selbstverwaltungsangelegenheiten handelt es sich um eigene Aufgaben der Kommunen, Auftragsangelegenheiten sind staatliche Aufgaben, die den Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Erledigung übertragen sind.

    In Selbstverwaltungsangelegenheiten stellt die Aufsicht des Staates sicher, dass die Kommunen die geltenden Gesetze beachten (Rechtsaufsicht). Diese Rechtskontrolle des Staates im Bereich der kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten bezeichnet man auch als Kommunalaufsicht.

    Im Westerwaldkreis ist die zuständige Kommunalaufsicht die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.

    Die Aufgaben der Kommunalaufsicht umfassen insbesondere:

    • Beratung der kommunalen Organe (Bürgermeister, Gemeinderäte) und Verwaltungen
    • Rechtsaufsicht über die Gemeinden im Landkreis
    • Prüfung/Genehmigung von Haushaltssatzungen, -plänen , Wirtschaftsplänen, Investitionskrediten, Bürgschaften
    • Prüfung von Anträgen auf Bundes- oder Landeszuweisungen
    • Bearbeitung von Überprüfungen der Gemeinden durch Landesrechnungshof u. Rechnungs-u. Gemeindeprüfungsamt
    • Kommunaler Finanzausgleich
    • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ( Bundestags-, Landtags-, Kommunal-, Europa-, Landwirtschaftskammerwahlen, Wahl zum Beirat für Migration und Integration)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende