Tuberkuloseberatung in Anspruch nehmen
Leistungsbeschreibung
Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig. Die Tuberkulose ist in Deutschland als meldepflichtige Krankheit klassifiziert.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (so genannte Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.Verfahrensablauf
Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:
- Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten,
- Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie,
- unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung,
- weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie.
Welche Gebühren fallen an?
Die Tuberkuloseberatung ist für Sie als betroffene Person kostenfrei. Die Kosten übernehmen in der Regel die Krankenkassen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für Kreis WesterwaldkreisTuberkulosetest für Auslandsaufenthalte
Wenn Sie für einen langfristigen Auslandsaufenthalt einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie einen Tuberkulose-Bluttest durchgeführt haben, können Sie hierfür mit uns einen Termin vereinbaren. Ein typischer Anlass ist ein Aupair- oder Studien-Aufenthalt in den USA.
Wir führen einen Quantiferon-Bluttest durch, das Ergebnis liegt nach ca. 10 Tagen vor.
Sie erhalten darüber eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Sprache (mit englischer Übersetzung) zugeschickt.
Die Blutentnahme muss vormittags erfolgen, dazu müssen Sie nicht nüchtern sein.
Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 58,00 Euro erhoben, die am Termin in bar zu entrichten ist.
Hierfür ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig.
Anträge / Formulare