Sammlungen: Erlaubnispflicht

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (zum Beispiel bei Haustür- oder Straßensammlungen).

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für Kreis Westerwaldkreis

    Voraussetzung für die Durchführung einer Sammlung ist:

    • formloser, schriftlicher Antrag,
    • Antrag soll spätestens einen Monat vor dem für die Sammlung vorgesehenen Zeitpunkt bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Westerwaldkreis

    Welche Angaben sind für die Erteilung der Sammlungserlaubnis erforderlich?

    • Veranstalter der Sammlung ( Name, Wohnort, Geburtsdatum, Vereine: Name, Anschrift, Ansprechperson),
    • Sammlungszweck,
    • Sammlungszeitraum,
    • Sammlungsgebiet,
    • Art der Sammlung (Haus-, Straßensammlung, Warenvertrieb),
    • Angaben, wer vom Veranstalter mit der Durchführung der Versammlung beauftragt wird.
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich

  • für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung beziehungsweise in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
  • für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende