Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.

    Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.

    In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Kindetagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. fünf fremde Kinder gleichzeitig von einer Kindertagespflegeperson betreut werden

    Rheinland-pfälzische Kindertagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.

    Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Kindertagespflegepersonen einen bestimmten – örtlich differierenden – Stundensatz. Be achten Sie auch, dass die Kindertagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.

    Spezielle Hinweise für Kreis Westerwaldkreis

    Im Westerwaldkreis ist ein Antrag nur für die Kindertagespflege möglich.

    Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Nach Vollendung des dritten Lebensjahres kann das Kind bis zum Schuleintritt bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Die Entgelte für die Kindertagespflegeperson   werden vom Jugendamt festgesetzt.  Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das örtliche Jugendamt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende